Bundesregierung beschloss auf Antrag der Ministerinnen Schramböck und Hartinger-Klein Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ und der „Beschäftigungsaktion 20.000“
Utl.: Bundesregierung beschloss auf Antrag der Ministerinnen
Schramböck und Hartinger-Klein Redimensionierung des
„Beschäftigungsbonus“ und der „Beschäftigungsaktion 20.000“ =
Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die
Steuer- und Abgabenlast nachhaltig zu senken und mittelfristig keine
neuen Schulden mehr zu machen. Unter der Maßgabe den eingeschlagenen
Budgetpfad einzuhalten, werden nicht gegenfinanzierte Maßnahmen
hinterfragt und einer Evaluierung unterzogen. Als Folge dieser
Evaluierung und aufgrund der guten Konjunkturentwicklung hat die
Bundesregierung auf gemeinsamen Vorschlag von Wirtschaftsministerin
Margarete Schramböck und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein per
Umlaufbeschluss die Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ sowie
die „Beschäftigungsaktion 20.000“ beschlossen.
Anträge zum „Beschäftigungsbonus“, die seit 1. Juli 2017 in der aws
eingelangt sind und die noch bis zum 31. Jänner 2018 in der aws
einlangen, werden von der aws bearbeitet. Mit der Redimensionierung
des „Beschäftigungsbonus“ folgt die Bundesregierung den Empfehlungen
renommierter Experten, wie Wifo-Chef Christoph Badelt oder
Fiskalrat-Präsident Bernhard Felderer, die auf Grund des positiven
Konjunkturklimas und der starken Mitnahmeeffekte für eine Einstellung
der Maßnahme plädiert haben.
Bei der „Beschäftigungsaktion 20.000“ werden Anträge positiv
behandelt, die bis zum 31. Dezember 2017 genehmigt bzw. in Arbeit
befindlich sind. Im Sinne einer umfassenden Neuausrichtung der
Arbeitsmarktpolitik soll der Fokus auf bestehenden
Qualifizierungsmaßnahmen liegen.
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