- 26.12.2017, 16:35:41
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Dezember bringt erfreuliche Entwicklungen für Dmitry Firtash in sowohl Washington D.C. als auch Österreich
Washington (ots/PRNewswire) - Nachstehend findet sich eine Erklärung
von Lanny J. Davis, Davis Goldberg Galper, PLLC, Washington D.C., dem
Verteidiger von Dmitry Firtash:
Der Monat Dezember bringt erfreuliche Entwicklungen für Dmitry
Firtash, wie aus drei Meldungen vom 21. Dezember, 19. Dezember und
12. Dezember 2017 hervorgeht. Hier zeigt sich erneut die Relevanz
der Prämisse, die für sowohl Medien als auch politische und
juristische Kommentatoren gilt, nämlich keine voreiligen Schlüsse zu
ziehen und sich nicht durch Anspielungen oder Schuld durch
Assoziation beirren zu lassen, sondern auf Tatsachen- und
Rechtsfeststellung zu warten.
1. 21. Dezember 2017: Die Zeitung "The Hill" (thehill.com)
veröffentlicht die folgende Titelzeile:
"Menschenrechtsgruppen ziehen Regierungsbeschwerde gegen ukrainischen
Oligarchen zurück, nachdem deren Richtigkeit in Frage gestellt wurde"
Siehe auch http://thehill.com/365943-human-rights-groups-withdraw-gov
ernment-complaint-against-russian-oligarch-after-its-accuracy
Laut Bericht hat "eine aus [23] Menschenrechtsorganisationen
bestehende Koalition eine Beschwerde zurückgenommen, in der die
Vereinigten Staaten aufgefordert wurden, den ukrainischen Oligarchen
Dmitry Firtash zu sanktionieren, nachdem Fragen über die Richtigkeit
der Anschuldigungen gegen den Geschäftsmann aufgetaucht sind.... Rob
Berschinski, Senior Vice President for Policy bei Human Rights First,
bestätigte The Hill gegenüber, dass die Koalition der Gruppen ihr
Schreiben Ende letzten Monats [November] zurückgezogen hat.... "Wir
haben uns dafür entschieden, das Schreiben zurückzunehmen", erklärte
Berschinski".
Als Rechtsanwalt für Herrn Firtash habe ich eine öffentliche
Erklärung abgegeben, in der ich meine Wertschätzung für "die
Entscheidung der [auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen] NGOs zum
Ausdruck bringe, bis zu einer weiteren Überprüfung ihre Empfehlung,
Dmitry Firtash nach dem Magnitsky Act zu untersuchen, auszusetzen".
2. 19. Dezember 2017: Österreichisches Oberlandesgericht weist
spanischen Antrag auf Auslieferung von Firtash aufgrund von
US-Vorwürfen zurück
Das Österreichische Oberlandesgericht hat "endgültig" einen Antrag
der spanischen Staatsanwaltschaft auf Auslieferung von Herrn Firtash
zurückgewiesen. Der Antrag basierte Berichten zufolge auf
Behauptungen, die denen ähneln, die von US-Staatsanwälten gegen Herrn
Firtash erhoben wurden, und stützte sich auf Informationen, die ihnen
von US-Ermittlern zur Verfügung gestellt wurden.
Das spanische Ersuchen zur Auslieferung Firtashs war in den US-Medien
mit Bezug auf die schwebenden US-Klagen gegen Herrn Firtash
ausführlich behandelt worden. Das Österreichische Oberlandesgericht
wies das spanische Auslieferungsersuchen dennoch zurück und stellte
fest, dass es nicht ausreicht, lediglich zu behaupten, dass jemand
(z.B. Firtash) Personen nahestehe, die angeblich eine - unbewiesene -
kriminelle Vereinigung bilden, auch die von Spanien vorgebrachten
Vorwürfe der Geldwäsche hielten nicht stand.
Obwohl das Österreichische Oberlandesgericht die spanischen Behörden
wiederholt aufgefordert hatte, die grundlegenden Eckpunkte zur
Unterstützung ihres Auslieferungsersuchens darzulegen und ihnen dazu
mehrere Möglichkeiten einräumte, haben die Spanier diese
Anforderungen nicht erfüllen können.
3. 12. Dezember 2017: Oberster Gerichtshof Österreichs bewilligt
Firtash einen Aufschub der von den US-Behörden beantragten
Auslieferung
In der Entscheidung des Österreichischen Obersten Gerichtshofs hieß
es, dass die Berufung von Herrn Firtash, der ein
Wiederaufnahmeverfahren beantragt und argumentiert hat, dass das
Österreichische Oberlandesgericht einen Fehler begangen habe, als es
die Auslieferung in die Vereinigten Staaten erlaubte (und die
Entscheidung des österreichischen Prozessgerichts, die Auslieferung
zu verweigern, damit aufhob), nicht ungerechtfertigt war. Der
Oberste Gerichtshof ordnete daher eine Aussetzung der Auslieferung
von Herrn Firtash bis deren Überprüfung an. Darüber hinaus hat der
Oberste Gerichtshof seine eigene Überprüfung ausgesetzt, bis der
Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorabentscheidung über die
Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention und
Grundrechte-Charta der EU auf die Beschwerde gegen Herrn Firtashs
Auslieferung getroffen hat.
Zusammenfassend und unabhängig davon, was man zu Dmitry Firtash in
den Medien findet, sei daran erinnert, dass die Anklagepunkte gegen
Herrn Firtash weder Handlungen oder Auftreten noch kommerzielle
Effekte in den Vereinigten Staaten beinhalten; Tatsache ist vielmehr,
dass Herr Firtash niemals in den Vereinigten Staaten gewesen ist.
Herr Firtash ist unschuldig, solange ihm keine Schuld nachgewiesen
ist, und falsche und unbegründete Nachrichten, auch wenn sie
millionenfach im Internet wiederholt werden, sind nach wie vor
falsch.
Ich möchte sowohl US-amerikanische und internationale Medien als auch politische und juristische Experten in Bezug auf Äußerungen zu Herrn Firtash einfach nur um eines bitten: Das Gebot sollte lauten: erstens Fakten, zweitens Schlussfolgerungen - und nicht umgekehrt. Diese Regelung ist im Begriff des ordentlichen Rechtsweges verankert - und zwar sowohl in der US-Verfassung als auch in der Charta der Menschenrechte der Europäischen Union. VERBREITET VON DAVIS GOLDBERG GALPER IM AUFTRAG VON DMITRYO FIRTASH. WEITERE INFORMATIONEN SIND ERHÄLTLICH BEIM JUSTIZMINISTERIUM DER VEREINIGTEN STAATEN, WASHINGTON, D.C.
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