- 14.12.2017, 09:14:56
- /
- OTS0028
Schnabl/Thumpser: „Dienstrechtsreform für Gemeindebedienstete überfällig!“
SPÖ NÖ definiert Ziel der Reform: Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen mit marktgerechter Entlohnung
Utl.: SPÖ NÖ definiert Ziel der Reform: Schaffung von attraktiven
Arbeitsplätzen mit marktgerechter Entlohnung =
St. Pölten (OTS) - Seit der letzten Novelle zum Dienstrecht der
niederösterreichischen Gemeindebediensteten seien viele Jahre ins
Land gezogen – in vielen Bereichen haben sich dabei die
Rahmenbedingungen teils drastisch verändert. „Das macht eine
Neufassung unumgänglich“, geben sich SPÖ-Landesparteivorsitzender
Landesrat Franz Schnabl und LAbg. Herbert Thumpser überzeugt.
„Die vielen tausenden MitarbeiterInnen haben sich ein modernes und
zeitgemäßes Dienst- und Besoldungsrecht verdient. Wir brauchen
hochmotivierte MitarbeiterInnen, die einerseits die gewohnte Qualität
der Arbeit in den niederösterreichischen Gemeinden auf der hohen
Zufriedenheitsschwelle halten können, und andererseits auch die neu
übertragene Aufgaben gewährleisten können“, definiert Schnabl die
Ziele des Reformvorschlags der SPÖ NÖ: Schaffung von attraktiven
Arbeitsplätzen mit einer marktgerechten Entlohnung, damit sich die
Gemeinden Niederösterreichs auch als attraktiver Dienstgeber
behaupten können.
„Deshalb fordern wir die ÖVP NÖ auf, dem gestellten Antrag der SPÖ NÖ
die Zustimmung zu geben“, so Antragsteller LAbg. Herbert Thumpser,
„um unverzüglich in ernsthafte Verhandlungen gemeinsam mit den
Gemeindevertreterverbänden und der den Vertretern der Gewerkschaft
der Gemeindebediensteten treten zu können.“
Die SPÖ NÖ unterstütze die Bemühungen der FSG und sieht die
Veränderungen des Gehaltssystems in Richtung einer
funktionsorientierten Entlohnung mit höheren Einstiegsgehältern und
die Abflachung der Gehaltskurven als zentralen Bestandteil der
überfälligen Reform. Die Gehaltskurve solle demnach einen rascheren
Anstieg zu Beginn erfahren und in weiterer Folge eine Abflachung
aufweisen. Außerdem solle sich die Entlohnung mehr an den zu
leistenden Tätigkeiten und Funktionen orientieren, anstatt lediglich
Aus- und Vorbildung als maßgeblich für die Einreihung in die
Entlohnungsgruppen anzusehen. Qualifizierungen durch praktische
Erfahrung und fachspezifische Weiterbildung, speziell im
Kinderbetreuungsbereich sollen überdies verstärkt berücksichtigt
werden.
Schnabl und Thumpser betonen abschließend: „Ein zukunftsfittes
Dienstrecht für Gemeindebedienstete ist das Gebot der Stunde und wäre
auch ein starkes Signal einer funktionierenden Sozialpartnerschaft -
im Sinne der MitarbeiterInnen, aber auch der hochstehenden
Betreuungsqualität in den verschiedensten ‚Abteilungen‘ einer
Gemeinde.“
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN






