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Erfolg der AK Tirol nach irreführender Media-Markt-Werbung

Von wegen „bester Preis in Europa“! Tiroler AK Konsumentenschützer erfolgreich im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb

Innsbruck (OTS) - Media Markt warb für bestimmte Produkte mit dem „besten Preis in Europa“, ein Konsument befand die Bewerbung als irreführend und informierte die Experten der AK Tirol. Nach weiteren Recherchen und einer Klage wegen irreführender Werbung muss Media Markt die verwendete Bewerbung unterlassen.

Mit markigen Sprüchen kämpfen Elektronikketten auch hierzulande um Kunden und Marktanteile. So bewarb etwa die Firma Media Markt in einem Flyer eine Waschmaschine zum Preis von 477 Euro mit dem Werbeslogan „Bester Preis in Europa“.

Kurioses Detail. Obwohl der Prospekt erst ab 1. Mai 2017 gültig war, bezog sich die Preisangabe auf den „Stand 18.04.2017“, gerade bei stark schwankenden Preisen von Elektroprodukten konnte das Angebot für Interessierte somit gar nie aktuell sein.

Das verwunderte auch einen Tiroler, der den Flyer erhalten hatte und weiter recherchierte. Und tatsächlich, von wegen „Bester Preis in Europa“: Bei einem Media Markt in Deutschland war die gleiche Waschmaschine günstiger, um 399 Euro, zu haben. Daraufhin informierte der verärgerte Konsument die Experten der AK Tirol über die seiner Ansicht nach irreführende Werbung. Die AK Konsumentenschützer prüften den Fall genau. Schließlich waren auch sie der Meinung, dass die Bewerbung nicht korrekt war und leiteten weitere Schritte ein. Über die Bundesarbeitskammer wurde Klage wegen Unlauteren Wettbewerbs bei Gericht eingebracht (siehe „Gut zu wissen“).

Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches hat sich Media Markt schließlich verpflichtet, es zu unterlassen, „den unrichtigen Eindruck zu erwecken, sie [...] böten bestimmte Produkte zu den europaweit jeweils günstigsten Preisen an, zu denen reguläre lagernde oder kurzfristig beschaffbare Neuware erhältlich wäre, [...] wenn diese Werbeaussage schon auf den Beginn des beworbenen Aktionszeitraums nicht mehr zutrifft [...] und/oder [...] beworbenen Produkte zu diesem Stichtag bei anderen Händlern in Europa zu einem geringeren Preis erhältlich waren.“

Gut zu wissen. Die Arbeiterkammer führt regelmäßig erfolgreich Prozesse gegen Unternehmen wegen irreführender Werbung.

Nach dem UWG, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sind neben Mitbewerbern auch bestimmte Institutionen, wie etwa die Bundesarbeitskammer befugt, irreführende bzw. rechtswidrige Geschäftspraktiken zu verfolgen.

AK Tipp: Den gerichtlichen Vergleich im Volltext gibts zum Nachlesen auf www.ak-tirol.com

Rückfragen & Kontakt:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Pressestelle
Dir.-Stv. Dr. Elmar Schiffkorn
0512/5340 - 1280
elmar.schiffkorn@ak-tirol.com

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