- 13.12.2017, 08:03:59
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- OTS0011
Korrektur zu OTS0183 vom 12.12.2017 über die FCG-Kritik zur „Sparwut der Regierung“
Wien (OTS) - In die FCG-Aussendung hat sich ein bedauerlicher
Tippfehler eingeschlichen. Die AK-Umlage beträgt nicht 0,8 Prozent
sondern nur 0,5 Prozent der Bruttobezüge der AK-Mitglieder. Und zwar
bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Dieser
Betrag wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt
abgezogen. Dadurch wirkt die AK-Umlage steuermindernd. Im Schnitt
beträgt der Mitgliedsbeitrag 6,68 Euro netto.
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