GPA-djp erinnert: Sonderregelungen für Handelsangestellte am 8.12. einhalten!
Appell an UnternehmerInnen, auch am Heiligen Abend Rücksicht auf Beschäftigte zu nehmen
Wien (OTS) - Für die einen ist es ein willkommener freier Tag, der heuer sogar ein Wochenende verlängert und mit Familie oder Freunden verbracht werden kann, für die anderen bedeutet er Stress vor dem hektischen zweiten Weihnachtssamstag: für viele Beschäftigte im Handel ist der morgige 8. Dezember auch heuer kein Feiertag. „Für diese besondere Arbeitsleistung gelten auch eigene Entlohnungsregeln“, erinnert Anita Palkovich, für den Handel zuständige Wirtschaftsbereichssekretärin in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier): „Geschäfte dürfen zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet haben, für ihren Einsatz steht den Beschäftigten zusätzlich zum Feiertagsentgelt ein Zuschlag von 100 Prozent zu. Außerdem gebührt für Arbeitseinsätze von bis zu vier Stunden ein Zeitausgleich in der Höhe von vier Stunden, für Arbeitseinsätze von mehr als vier Stunden ein Zeitausgleich in der Höhe von acht Stunden. Diese Zeitguthaben müssen bis zum 31. März des Folgejahres aufgebraucht werden.“++++
Lehrlinge müssen für ihre Arbeitsleistung am 8. Dezember besser entlohnt werden und darüberhinaus zusätzliche Freizeit bekommen. Ein Lehrling, der bis zu 4 Stunden arbeitet, erhält 4 Stunden Freizeit, ein Lehrling, der mehr als 4 Stunden arbeitet, erhält 8 Stunden Freizeit. Eine Abgeltung der Freizeit in Geld ist bei aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht zulässig. Bei Unklarheiten und für Fragen stehen die Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp (Kontakte unter www.gpa-djp.at) zur Verfügung.
Die GPA-djp dankt auch heuer allen Unternehmen, die ihre Geschäfte am 8. Dezember geschlossen halten. „Zum Einkaufen für Weihnachten gibt es wirklich ausreichend Gelegenheit, das gilt auch für die Diskussion um das Aufsperren am 24. Dezember“, ergänzt der stv. GPA-djp-Bundesgeschäftsführer Karl Dürtscher. Der Heilige Abend fällt heuer auf einen Sonntag, Geschäfte müssen also grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen ermöglichen nur Sonderregelungen in Tourismuszonen. „Auch hier gehen einige Unternehmen mit gutem Beispiel voran und verzichten am 24. Dezember darauf, aufzusperren. Wir appellieren an alle UnternehmerInnen in Tourismusgebieten, ihre Öffnungszeiten aus Rücksicht für die Beschäftigten und deren Familien so kurz wie möglich zu halten und spätestens um 14.00 Uhr zu schließen!“, so Dürtscher abschließend.
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