- 05.12.2017, 09:31:21
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ÖAMTC fordert: LED-Nachrüstung für ältere Fahrzeuge erlauben (+ Foto)
Sicherheitsplus durch deutlich bessere Ausleuchtung, höhere Zuverlässigkeit
Utl.: Sicherheitsplus durch deutlich bessere Ausleuchtung, höhere
Zuverlässigkeit =
Wien (OTS) - Wenn die Tage dunkler und trüber werden, rückt die
Kfz-Beleuchtung wieder verstärkt in den Fokus. "Wie gut man als
Autofahrer sieht und von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen
wird, hängt stark von der Lichtanlage ab", erklärt ÖAMTC-Techniker
Steffan Kerbl. "ÖAMTC-Untersuchungen zeigen, dass die LED-Technik
derzeit die besten Ergebnisse bringt." Neufahrzeuge sind meist
bereits mit dieser Technologie ausgerüstet, allerdings ist der
Großteil der Autos auf Österreichs Straßen nach wie vor mit Halogen-
oder Xenon-Scheinwerfern unterwegs.
Grundsätzlich wäre eine Nachrüstung älterer Fahrzeuge möglich.
Kerbl: "Es gibt LED-Produkte, die in die Fassung herkömmlicher
Glühbirnen passen und deren Lichtcharakteristik sich kaum von einem
klassischen Scheinwerfer unterscheidet. Ein Austausch wäre also
relativ einfach und kostengünstig machbar." Die Vorteile liegen auf
der Hand: LEDs verfügen über eine längere Lebensdauer, schnellere
Reaktionszeit (bei Bremslichtern wichtig) und einen geringeren
Energieverbrauch bei deutlich größerer Leuchtkraft.
Der ÖAMTC-Experte sieht nun den Gesetzgeber gefordert, denn trotz
der positiven Eigenschaften ist der Einsatz dieser Nachrüst-Produkte
verboten, weil es dafür keine technische Zulassung gibt. "Die
entsprechenden Gesetze und Regelungen stammen aus einer Zeit, in der
man sich nicht vorstellen konnte, dass eine Leuchtdiode so viel Licht
abgeben kann, dass sie im Kfz-Scheinwerfer einsetzbar wäre. An dieser
Stelle sehen wir Änderungsbedarf, weil die Technologie längst
Serienreife erlangt hat", sagt Kerbl. Übrigens: Auch bei den
LED-Scheinwerfern von Neufahrzeugen ist ein bloßer Austausch der
defekten Dioden per Gesetz verboten – hier muss stets der gesamte
Scheinwerfer oder die komplette Leuchte getauscht werden, was hohe
Kosten nach sich zieht.
"Weil manche Autofahrer aber die Vorteile der LED-Technik kennen,
ist davon auszugehen, dass bereits jetzt unerlaubt umgerüstet wird",
gibt der ÖAMTC-Techniker zu bedenken. "Das ist nicht nur verboten –
neben einer Geldstrafe kann bei einem Unfall der Versicherungsschutz
verloren gehen. Außerdem gilt die Verwendung nicht zugelassener
Leuchtmittel als 'schwerer Mangel' bei der §57a-Überprüfung."
Abgesehen davon ist für den Laien nicht unterscheidbar, welche
LED-Leuchtmittel die erforderlichen Eigenschaften erfüllen, um keine
Gefahr im Straßenverkehr (z.B. durch Blendung) darzustellen. Daher
muss trotz breitem Angebot auf jeden Fall auf den Einsatz verzichtet
werden.
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer verlangt vor diesem Hintergrund, dass
die Normen zügig an die technischen Möglichkeiten angepasst werden:
"Es ist nicht einzusehen, dass die Verwendung von LEDs, die
langlebiger, störungssicherer und in der Qualität besser sind als
konventionelle Leuchten, zu Strafen und anderen Nachteilten führt.
Andererseits muss sicher gestellt sein, dass technisch mangelhafte
Produkte in Kraftfahrzeugen nicht eingesetzt werden."
Aviso an die Redaktionen: Ein Foto zu dieser Aussendung findet man in
der Mediathek unter www.oeamtc.at/presse.
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