- 01.12.2017, 18:14:34
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- OTS0219
Burgtheater: Einstellung der Vorsatzdelikte
Wie der KURIER berichtet, hat die Staatsanwaltschaft für Korruption einen Teil der Vorwürfe in der Burgtheater-Causa gegen Stantejsky, Hartmann und Springer fallengelassen.
Utl.: Wie der KURIER berichtet, hat die Staatsanwaltschaft für
Korruption einen Teil der Vorwürfe in der Burgtheater-Causa
gegen Stantejsky, Hartmann und Springer fallengelassen. =
Wien (OTS) - Die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von
Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat alle gerichtlichen Vorwürfe
zu den Vorsatzdelikten (Steuerhinterziehung, Untreue,
Bilanzfälschung) gegenüber Matthias Hartmann fallen gelassen.
Ebenfalls fallengelassen wurde ein Vorsatzdelikt gegen den ehemaligen
Holdingchef Georg Springer und Hartmann. Dabei ging es um den
„Vorbereitungsvertrag“ über 85.000 Euro für inhaltlich nicht näher
definierte Leistungen, den Springer für Hartmann ausstellte – und den
dieser annahm. Dies sei bei beiden „kein Befugnismissbrauch“.
Eingestellt wurden auch die Angelegenheiten um einen Vorwurf an
Silvia Stantejsky, zuletzt Vizedirektorin des Burgtheaters, dass
diese insgesamt 188.000 Euro an Hartmann ohne vertragliche Grundlage
ausbezahlt habe. Auch hier sei kein Befugnismissbrauch zu erkennen.
Untersucht wird jetzt nur noch der gerichtliche Vorwurf „Grob
fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“, welcher gegen
Stantejsky und Springer erhoben wird. Da Hartmann als künstlerischer
Direktor der Burgtheater GmbH im Firmenbuch eingetragen war, wird
dieser Vorwurf auch bei ihm untersucht.
Peter Vogl (Kanzlei Puttinger Vogl), der Rechtsanwalt von Hartmann,
geht im KURIER-Gespräch davon aus, dass auch dieser Vorwurf
fallengelassen werde. Sollte es tatsächlich so kommen, dann stehe, so
Vogl, „fest, dass Matthias Hartmann sich in der Causa Burgtheater
nichts zu Schulden kommen hat lassen“. Vogl vertrat Hartmann im
Zivilgerichtsverfahren, das unterbrochen wurde, bis es Klarheit gibt,
ob Anklage erhoben wird oder nicht. Da nun die drei Vorsatzdelikte
eingestellt wurden, könne das Verfahren wieder aufgenommen werden.
Hartmann klagte auf Auszahlung der ihm seiner Meinung nach
zustehenden Honorare. Es geht dabei um etwa zwei Millionen Euro. Der
Vertrag von Hartmann wäre ordnungsgemäß bis 31. 8. 2019 gelaufen.
Rechtsanwalt Vogl bestätigt, dass es bereits Gespräche gibt. „Ich
schließe einen Vergleich nicht aus.“
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