• 30.11.2017, 14:53:03
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  • OTS0209

Stöger: Urlaubsanspruch ist keine Verhandlungssache

Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen, wenn Arbeitgeber den Urlaubsantritt verweigern

Wien (OTS) - 

Der Anspruch auf Urlaubstage verjährt derzeit zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. In Sonderfällen, etwa wenn der Urlaubsantritt durch den Arbeitgeber verweigert wurde oder der Urlaubsverbrauch für Beschäftigte nicht möglich war, soll diese Verjährungsfrist jetzt fallen. Die SPÖ wird einen entsprechenden Antrag für eine Änderung des Urlaubsgesetzes im Nationalrat einbringen. „Urlaubsanspruch ist keine Verhandlungssache, sondern ein Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem neuen Gesetzesentwurf werden auch Sonderfälle klar zugunsten der Beschäftigten geregelt und die Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt“, freut sich Sozialminister Alois Stöger über die Initiative des SPÖ-Parlamentsklubs. ****

    Auch das gestern ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den Änderungsbedarf der österreichischen Rechtslage verdeutlicht, da die generelle Verjährung von Urlaubsansprüchen im österreichischen Recht dadurch als europarechtswidrig anzusehen ist. „Der Europäische Gerichtshof hat hier im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschieden. Daran werden wir in Österreich jetzt anknüpfen“, so Stöger weiter. (Schluss)

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Sozialministerium
Christoph Ertl
Pressesprecher von Sozialminister Alois Stöger
+ 43 (0) 1 711 00 862294
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