- 30.11.2017, 10:51:41
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Schneeräumen ist Pflicht: Vernachlässigung kann teuer kommen
AK Niederösterreich informiert über Haftung und Auslagerung an Dritte
Die ersten weißen Flocken fallen vom Himmel – und unweigerlich stellen sich Fragen wie: Wann muss ich Schnee räumen? Und muss ich das selbst erledigen? Die AK Niederösterreich informiert: GrundstücksbesitzerInnen sind dafür verantwortlich, dass Wege und Gehsteige sicher begehbar sind. Die Schneeräumung kann an Dritte ausgelagert werden. Es gilt aber, Haftungsfragen zu beachten.
„Öffentliche Wege, Gehsteige und Stiegenanlagen müssen bei Schneefall zwischen 6 und 22 Uhr geräumt und gestreut werden“, erklärt AK Niederösterreich-Konsumentenschutzexperte Josef Hauer. Schlechte Nachrichten gibt’s für Säumige: Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Kommt es zu Unfällen, können enorme Kosten für Schadenersatz anfallen. HauseigentümerInnen haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Außerdem drohen Geldstrafen laut Straßenverkehrsordnung. „Deshalb ist es auf jeden Fall besser, rechtzeitig zu Schneeschaufel und Streumaterial zu greifen“, so Hauer.
Vorsicht bei Auslagerung an Dritte
Zwar ist es in Ordnung, das Schneeräumen und Streuen vertraglich an Winterdienst-Unternehmen auszulagern. Allerdings muss dies im vollen gesetzlichen Umfang erfolgen. Wenn es den ganzen Tag über schneit, muss auch mehrmals Schnee geräumt werden. „Achten Sie bei der Vertragsunterzeichnung auf die gesetzlichen Vorgaben und prüfen Sie angeführte Einschränkungen genau“, empfiehlt der Experte. Er rät, die Arbeit des beauftragten Winterdienstes stichprobenweise zu überprüfen.
Nähere Informationen und praktische Tipps finden Sie im Folder „Wegweiser Winterdienst“, der unter http://noe.arbeiterkammer.at/winterdienst zum Download bereitsteht.
Rückfragen & Kontakt
AK Niederösterreich-Konsumentenberatung, Mag. Josef Hauer, Tel.: 057171-23014
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