• 29.11.2017, 10:34:00
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  • OTS0070

Fit am Arbeitsplatz

Neues Erklär-Video zu betrieblicher Gesundheitsförderung

Utl.: Neues Erklär-Video zu betrieblicher Gesundheitsförderung =

Wien (OTS) - Betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt das Ziel,
Krankheiten, Arbeitsunfällen und Stress am Arbeitsplatz vorzubeugen
und die Gesundheitskompetenz von Mitarbeitern eines Unternehmens zu
stärken. Ein neuer Erklär-Film veranschaulicht, was betriebliche
Gesundheitsförderung bewirken kann und welche Rolle
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten dabei spielen. Das Video
kann hier abgerufen werden:
https://www.youtube.com/watch?v=tEMOGkaW2k8&feature=youtu.be

Im Arbeitsleben ist man täglich Einflüssen ausgesetzt, die von außen
einwirken. Diese führen zu Belastungen, etwa aufgrund der
Arbeitsumgebung oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes. Welche
Auswirkungen Belastungen haben können, hängt davon ab, wie hoch und
andauernd sie sind. Auch individuelle Faktoren wie die körperliche
Konstitution oder persönliche Bewältigungsstrategien spielen eine
Rolle.

Durch physiotherapeutische Beratung am Arbeitsplatz können
Fehlbelastungen – zum Beispiel lang andauernde Zwangshaltungen,
übermäßige Lastenhandhabung und Lärmexposition – identifiziert und
bewertet werden.

Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen sind Ansprechpersonen für
Arbeitgeber, Präventivfachkräfte sowie Sicherheitsvertrauenspersonen
zu Fragestellungen hinsichtlich Ergonomie und Gesundheit am
Arbeitsplatz. Weniger Krankenstände und mehr Wohlbefinden unter den
Mitarbeitern, Fehlzeitenreduktion und Verbesserungen des
Betriebsklimas zählen zu den vielen Vorteilen, die
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz für Unternehmen mit sich bringen
kann. Mit den geeigneten Maßnahmen kann erhöhter Unfallgefahr und
arbeitsbedingten Erkrankungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
entgegengewirkt werden.

Physiotherapeuten unterstützen den Betrieb
- bei der Ermittlung von Fehlbelastungen,
- bei der Erarbeitung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der
Grundsätze der Gefahrenverhütung nach § 7 ASchG zur Reduktion von
Fehlbelastungen,
- bei der Planung und Umgestaltung von Arbeitsplätzen,
- bei Schulungen zur Bewegungsergonomie am Arbeitsplatz,
- bei der Wirksamkeitsanalyse der Maßnahmen,
- bei der Sensibilisierung der Mitarbeitenden hinsichtlich
körpergerechten Arbeitens sowie
- bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur betrieblichen
Gesundheitsförderung im Unternehmen.

Benötigen Sie nähere Informationen, druckfähige Bilder oder
Interviewpartner? Kontaktieren Sie uns gern.

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