- 28.11.2017, 09:37:34
- /
- OTS0035
Wie unterscheiden sich die Umwelteffekte unterschiedlicher Antriebstechnologien?
Wien (OTS) - Dieser Frage sind Expertinnen des Umweltbundesamtes
nachgegangen und haben für diesen Vergleich Treibhausgas-Emissionen,
Luftschadstoffemissionen und den Energiebedarf von unterschiedlichen
Antriebssystemen berechnet. Damit liegt eine aktualisierte Fassung
der Ökobilanz Alternativer Antriebe (REP 0572, 2016) vor, die den
aktuellen Wissensstand vor allem bei der Batterieherstellung
widerspiegelt und weitere Antriebssysteme umfasst. Ergänzend zur
Studie aus 2016 wurde ein zusätzliches fossiles Antriebssystem – das
CNG (Compressed Natural Gas) Fahrzeug – bilanziert, ebenso wie ein
mit Biogas betriebener Pkw und Brennstoffzellen-Fahrzeuge (FC-BEV).
Die ExpertInnen berücksichtigten dabei die Umweltauswirkungen, die
während des gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge entstehen, von der
Produktion über den Betrieb bis hin zur Entsorgung.
Günther Lichtblau, Verkehrsexperte des Umweltbundesamtes: „Wir haben
die Ökobilanz alternativer Antriebe aktualisiert und dafür
insbesondere Herstellungsprozesse von Batterien für Elektroautos neu
bewertet. Darüber wurde in den letzten Monaten international und auch
in Österreich viel diskutiert – auch auf Basis von Daten, die
länderspezifisch unterschiedlich bewertet werden müssen und daher für
Österreich nicht zutreffen. Die Ergebnisse bestätigen unsere früheren
Erkenntnisse: Elektrofahrzeuge, speziell wenn sie mit Strom aus
nachweislich erneuerbaren Quellen betrieben werden, sind im Vergleich
die umweltfreundlichsten. Die entscheidenden Faktoren sind keine
direkten Emissionen beim Betrieb, geringe Treibhausgas-Emissionen aus
der österreichischen Stromproduktion – und noch weniger, wenn der
Strom aus erneuerbaren Quellen kommt – und der hohe Wirkungsgrad des
Motors, weil sich dadurch der Energieeinsatz im Betrieb deutlich
verringert.“
Weitere Informationen und Studie zum Download:
www.umweltbundesamt.at/news_20171128
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | UBA