- 24.11.2017, 09:26:33
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AK warnt: Achtung, unseriöser Makler kassiert schon vorab!
Vorauszahlung auf Maklerprovision ist aber gesetzlich verboten – Makler verrechnet überdies mehr als gesetzliche Höchstprovision
Die AK warnt vor der Maklerfirma D&E Real Estate & Finance s.r.o. Sie verlangt von Wohnungssuchenden eine Anzahlung auf die Maklerprovision. Und das, obwohl noch gar kein Vertrag erfolgreich vermittelt wurde. „Das ist unglaublich. Eine Vorauszahlung auf die Provision ist illegal“, sagt AK Wohnrechts-Experte Walter Rosifka. „Damit nicht genug, verrechnet der Makler im Erfolgsfall mehr als er darf.“
Bei der AK haben sich Wohnungssuchende gemeldet, von denen die Maklerfirma D&E Real Estate & Finance s.r.o. eine Anzahlung auf die Maklerprovision kassiert hat. „Das ist rechtswidrig“, betont Rosifka. „Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zu Stande gekommen ist.“
Überdies will die Maklerfirma bei einem erfolgreich vermittelten Vertrag mehr als die gesetzliche Höchstprovision verrechnen. Rosifka: „Makler dürfen bei Wohnungs-Mietverträgen, die mehr als drei Jahre befristet oder unbefristet sind, maximal zwei Bruttomonatsmieten plus 20 Prozent Umsatzsteuer an Provision verlangen. Die zwei Bruttomieten sind eine Obergrenze, aber keine gesetzliche Fixprovision.“
Achtung, Bruttomietzins ist nicht gleich Bruttomietzins: Die Grundlage für die Berechnung der Maklerprovision ist der monatliche Bruttomietzins. Das ist laut Immobilienmakler-Verordnung aber nur der Hauptmietzins plus Betriebskosten – die Umsatzsteuer auf die Miete darf nicht dazugerechnet werden. „Manche Makler sehen das gerne anders und rechnen auch die Umsatzsteuer für die Bemessungsgrundlage ihrer Provision mit hinein“, weiß Rosifka.
Ein Beispiel zeigt: Die monatliche Miete der vom Makler vermittelten Wohnung beträgt:
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Hauptmietzins 628,50 Euro
Betriebskosten 105,13 Euro
Zwischensumme 733,63 Euro
+ 10 % Umsatzsteuer 73,36 Euro
Mietzins gesamt 806,99 Euro
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Für die Berechnung der Provision dürfen nicht die knapp 807 Euro, sondern müssen die 733,63 Euro herangezogen werden. Beim unbefristeten Vertrag wäre also die maximal zulässige Provision zweimal 733,63 Euro – ergibt 1.467,26, dazu kommen 20 Prozent Umsatzsteuer, macht gesamt 1.760,71 Euro (und nicht zweimal 806,99 Euro plus 20 Prozent Umsatzsteuer, das wären 1.936,78 Euro).
SERVICE: Mehr Infos in der AK Broschüre „Der Umgang mit Immobilienmaklern“ unter wien.arbeiterkammer.at
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