• 23.11.2017, 19:50:37
  • /
  • OTS0233

21. Wiener Landtag (10)

Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes – WMG

Utl.: Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes – WMG =

Wien (OTS/RK) - LAbg. Birgit Hebein (Grüne) bedauerte, dass in der
Debatte über die Mindestsicherung deren zentrales Ziel oft außer Acht
gelassen werde: „Menschen in Notlagen gesellschaftlich zu
stabilisieren“. Die Betroffenen bräuchten finanzielle Unterstützung,
aber auch die Möglichkeit, eine fundierte Ausbildung zu absolvieren.
Nur so könne erreicht werden, dass Mindestsicherungs-BezieherInnen
auf lange Dauer ein Arbeitsverhältnis eingehen und nicht nach kurzer
Zeit wieder in die Abhängigkeit vom Sozialgeld zurückfallen würden.
Laut Hebein seien es vor allem Kinder, PensionistInnen, Schwerkranke
und AlleinerzieherInnen, die in eine Notlage gerieten. Diese Personen
seien die Leidtragenden von Kürzungen und Deckelungen der
Mindestsicherung – wie Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigten.
Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes läute einen „elementaren
Schritt bei der Armutsbekämpfung“ in Wien ein, so Hebein. Die Stadt
schaffe damit 6.000 neue Beschäftigungsangebote für Jugendliche sowie
zusätzliche Anreize für arbeitslose Personen zum Wiedereinstieg in
den Arbeitsmarkt. Außerdem rücke sie Frauen in den Mittelpunkt und
beseitige geschlechterspezifische Benachteiligung bei der
Ausbezahlung der Mindestsicherung. Ein neues Transparenzpaket mache
überdies die städtische Handhabe der Mindestsicherung noch
nachvollziehbarer.

LAbg. Wolfgang Seidl (FPÖ) kündigte an, dass seine Fraktion dem
„grottenschlechten“ Gesetz auch in der zweiten Lesung nicht zustimmen
werde. Er begründete dies unter anderem damit, dass die die
Mindestsicherung die Wiener SteuerzahlerInnen mittlerweile 700
Millionen Euro kosten würde. Seit dem Jahr 2011 sei die Zahl der
BezieherInnen von 129.000 auf 208.000 angewachsen. Außerdem befänden
sich unter den BezieherInnen schon mehr Personen ohne österreichische
Staatsbürgerschaft als noch im Jahr 2014. Seidl warf der
Stadtregierung außerdem vor, nicht darüber Bescheid zu wissen, an wen
sie die Mindestsicherung eigentlich auszahle: In der Beantwortung
einer FPÖ-Anfrage betreffend die Herkunft von
MindesticherungsbezieherInnen in Wien habe es Ungereimtheiten
gegeben: So hätten die Stadt angegeben, dass 1.000 Personen keinem
Herkunftsland zugeordnet werden könnten.

LAbg. Gabriele Mörk (SPÖ) sagte in Richtung ÖVP, die
Mindestsicherung sei ein „wichtiges Netz zur Armutsbekämpfung“ und
keine „Versicherungsleistung“, wie die Stadt-Schwarzen behauptet
hätten. Sie sei ein „letztes soziales Netz“ für Menschen in
Notsituationen. Die Stadt werde keinesfalls „auf dem Rücken der
Schwächsten Symbolpolitik betreiben“ und Bevölkerungsgruppen
gegeneinander ausspielen. Wer in Wien Unterstützung brauche, bekomme
diese auch, betonte Mörk. Die Stadt verfolge den Ansatz einer
inklusiven Sozialpolitik mittels aktiver Arbeitsmarktintegration. Der
Schwerpunkt der Novelle liege vor allem bei Angeboten für Jugendliche
zwischen 18 und 25 Jahren. Die Novelle normiere aber nicht nur
Rechte, sondern auch Pflichten für MindestsicherungsbezieherInnen.
Würde diesen Pflichten nicht nachgekommen, müssten die Betroffenen
mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Neu bei der Mindestsicherung
seien auch Angebote, die darauf abzielten, Delogierungen zu vermeiden
sowie die Vermittelbarkeit in Jobs zu erhöhen. Mit der
Gesetzesnovelle würde überdies ein Großteil der
Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt: Eine eigene Taskforce arbeite
etwa an der Neuaufstellung der MA 40. Zum Schluss brachte Mörk einen
gemeinsamen Antrag von SPÖ und Grünen ein betreffend die Abschaffung
des Vermögensregresses bei der Pflege.

(Forts.) sep

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel