- 23.11.2017, 16:04:40
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- OTS0202
21. Wiener Landtag (6)
Wiener Dienstrechts- und Besoldungsreform
Utl.: Wiener Dienstrechts- und Besoldungsreform =
Wien (OTS/RK) - LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) kritisierte, dass trotz
der Dienstordnungsnovelle der Nebengebührenkatalog für alle
bestehenden MitarbeiterInnen erhalten bleibe. Der Katalog sei ein
Paradebeispiel für „schlechte und aufgeblähte Verwaltung“, mit dessen
Erstellung „ein unglaublicher Aufwand“ einhergehe. Ulm forderte die
komplette Abschaffung des Katalogs, da er MitarbeiterInnen, auf
welche die neue Dienstordnung nicht angewandt würde, benachteilige:
Sie hätten nämlich keinen Rechtsanspruch auf die Zulagen, obwohl
diese mitunter ein Drittel des Gehaltes ausmachten. Ulm bekrittelte
außerdem die geplante Reform der Gemeinderätlichen Personalkommission
(GPK), welche ebenfalls Teil der Besoldungs- und Dienstrechtsnovelle
sei. Die GPK verliere dadurch nämlich ihre Kompetenz in Fragen zur
Frühpensionierung. Gleichzeitig werde dem Gemeinderat die Möglichkeit
entzogen, sich über Entwicklungen in diesem Bereich eingehend zu
informieren. Ulm ortete hier die Intention seitens der
Stadtregierung, den Gemeinderat ausschließen zu wollen. Er brachte
einen Antrag ein betreffend die Beibehaltung der GPK in ihrer
bisherigen Form.
LAbg. Mag. Barbara Huemer (Grüne) replizierte auf ihren Vorredner:
Die Opposition halte der Stadtregierung stets Reformunwilligkeit vor,
auch wenn Reformen angegangen würden. Die Dienstrechts- und
Besoldungsreform bezeichnete Huemer als „sehr essentiellen Schritt“,
welcher die Weichen für einen „fundamentalen Systemwechsel“ gestellt
habe. All jene MitarbeiterInnen der Stadt, die ab dem 1. Jänner 2018
ihren Dienst antreten, würden von dem neuen Dienstrecht profitieren:
Dieses sehe nämlich höhere Einstiegsgehälter sowie einen Mindestlohn
von 1.670 Euro brutto monatlich vor. Damit nehme die Stadt Wien in
Bezug auf existenzsichernde Löhne eine Vorreiterrolle ein. Positiv
hob Huemer außerdem hervor, dass künftig die Sonderverträge sowie die
Pragmatisierung abgeschafft würden. Das neue Dienstrecht verkleinere
mit der Abschaffung des Nebengebührenkatalogs außerdem die
geschlechtsspezifische Gehaltsschere, da diese zum Teil auf „diesem
intransparenten Zulagesystem“ basiert habe.
LAbg. Angela Schütz (FPÖ) hob zunächst jene Punkte der
Dienstrechtsreform hervor, welche sie für positiv befand: So sei etwa
die Abschaffung des Nebengebührenkatalogs sowie von „teuren“
Sonderverträgen zu begrüßen. Für „mehr Lob“ halte der Gesetzesentwurf
allerdings nicht her, denn er sei alles andere als
dienstnehmerfreundlich. So biete er den Bediensteten nicht die
Möglichkeit des Optierens zwischen altem und neuem Vertrag. Der
Stadtregierung warf sie vor, die Novelle lediglich als Vorwand dafür
zu verwenden, dass sie sich die Personalkosten nicht mehr leisten
könne. Anstatt bei den Personalkosten zu sparen, solle sie besser bei
der Mindestsicherung kürzen. Nach außen hin präsentiere sich die
Stadt mit der neuen Dienstordnung als attraktiver Arbeitgeber,
verkenne aber, dass diese eine „erhöhte Durchlässigkeit“ zur Folge
habe: MitarbeiterInnen würden demnach seltener bis zum Ruhestand
ihren Job behalten. Das Einstiegsgehalt von mindestens 1.670 Euro
brutto verkaufe die Stadt als Errungenschaft, in Wahrheit jedoch
bedeute dies einen Gehaltsverlust. Kritik äußerte Schütz außerdem am
Vorgehen der Stadt im Vorfeld der Abstimmung zur Gesetzesänderung: So
habe sie der Opposition die Unterlagen viel zu kurzfristig zur
Verfügung gestellt.
(Forts.) sep/hul/fis
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