• 16.11.2017, 16:27:19
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  • OTS0208

FPÖ-Leyroutz verlangt wiederholt: „Rechtsunsicherheit bei Einhebung des Pflege-Eigenregresses beenden“

Aussetzen des Pflege-Eigenregresses per Verordnung sofort möglich – Ausreden von SPÖ-Gesundheitsreferentin Prettner sind nicht tolerierbar

Utl.: Aussetzen des Pflege-Eigenregresses per Verordnung sofort
möglich – Ausreden von SPÖ-Gesundheitsreferentin Prettner sind
nicht tolerierbar =

Klagenfurt (OTS) - Die heutige Ablehnung des
FPÖ-Dringlichkeitsantrages im Kärntner Landtag, wonach auf die
Vollziehung des Pflege-Eigenregresses mit sofortiger Wirkung mittels
Verordnung verzichtet werden soll, bringt wie FPÖ-Klubobmann
Christian Leyroutz heute betont, „viele in stationären
Pflegeeinrichtungen aufgenommene Personen in eine unerträgliche
Situation.“ Bekanntlich tritt die Abschaffung des
Pflege-Eigenregresses per 1. Jänner 2018 in Kraft und bis dahin
werden von der Landesregierung Verfahren zur Einhebung von
Kostenbeiträgen weiterhin eingeleitet.

Als „billig und fadenscheinig“ bezeichnet Leyroutz die heutigen
Ausreden von SPÖ und ÖVP im Kärntner Landtag. Offensichtlich seien
die Abgeordneten Seiser (SPÖ) und Malle (ÖVP) nicht bereit gewesen,
sich wirklich mit der Materie zu befassen. „Die Leidtragenden dieser
heutigen Posse sind aber leider die Pflegebedürftigen, die
Schwächsten der Gesellschaft“, betont Leyroutz.

Der FPÖ Klubobmann bemängelt die durch die Verletzung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehende Rechtsunsicherheit, die
viele Fragen aufwirft, deren Antwort die zuständige
Gesundheitsreferentin LHStv. Beate Prettner beharrlich schuldig
bleibt. Gilt beispielsweise eine 2017 erlassene Kostenvorschreibung
oder Besicherung im Grundbuch auch über das Jahr 2018 hinaus? „Fakt
ist, dass die Umsetzung und Vollziehung gravierende Probleme schaffen
wird. Um aufwendige Prozesse zu vermeiden ist es unabdingbar
Rechtssicherheit zu schaffen“, betont Leyroutz. Dazu benötige man
keine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes wie von Prettner
fälschlicherweise in den letzten Tagen behauptet. Unter Paragraph 6
des Mindestsicherungsgesetzes stehe es schwarz auf weiß: „Die
Landesregierung darf durch Verordnung nähere Vorschriften über den
Einsatz der eigenen Mittel erlassen.“

Die FPÖ fordert nach wie vor, dass der Zugriff auf Vermögen von
Klienten im Pflegeheim unverzüglich gestoppt werde. „Weiters fordern
wird Prettner auf, die betroffene Bevölkerung angemessen zu
informieren“, schließt Leyroutz.

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