• 16.11.2017, 13:52:03
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  • OTS0182

FPÖ-Darmann/Leyroutz: Neues österreichweit modernstes Jagdgesetz sichert fairen Interessenausgleich!

Einstimmiger Beschluss bedeutet großen Erfolg für Kärnten – Ausgewogenes, modernes und für alle Beteiligten transparentes Jagdgesetz tritt mit 1.1.2018 in Kraft

Utl.: Einstimmiger Beschluss bedeutet großen Erfolg für Kärnten –
Ausgewogenes, modernes und für alle Beteiligten transparentes
Jagdgesetz tritt mit 1.1.2018 in Kraft =

Klagenfurt (OTS) - Einen Schulterschluss aller Parteien gab es heute
bei der einstimmigen Beschlussfassung des neuen Kärntner Jagdgesetzes
im Kärntner Landtag. Kärnten bekomme damit „das modernste und
innovativste Jagdgesetz Österreichs“, zeigten sich Jagdreferent
Landesrat Mag. Gernot Darmann und FPÖ-Klubobmann Mag. Christian
Leyroutz überzeugt. „Wir sorgen für einen fairen Interessenausgleich
zwischen Jagd, Grundeigentum, Tourismus und Umweltschutz. Das
Hauptziel des neuen Jagdgesetzes besteht darin, einen besseren
Ausgleich zwischen Wildstand und Waldzustand zu erzielen“, betonte
Darmann und dankte allen Interessensgruppen und im Landtag
vertretenen Parteien, die an der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt
haben. Das neue Kärntner Jagdgesetz tritt mit 1.1.2018 in Kraft.

„Damit bekommt die Jagd in Kärnten einen neuen Stellenwert. Die
breite Zustimmung im Landtag beweist, dass wir gute Arbeit geleistet
haben“, so der Jagdreferent. Keine Gesetzesmaterie wurde in letzter
Zeit auf so breiter Ebene diskutiert und damit konsensfähig gemacht.
„Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass kurz vor der Landtagswahl
eine so wichtige Materie im Konsens abgearbeitet werden kann“,
bekräftigt Darmann.

Das bisherige Fütterungsgebot wurde im Gesetz beseitigt. „Es kann
weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einer behördlichen
Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht“, betont der
Jagdreferent.

Eine weitere wichtige Initiative ist die Stärkung des
Mitspracherechts der Grundeigentümer. „Bei nachweislich schuldhafter
Nichterfüllung von Abschussplänen besteht nun schneller als bisher
die Möglichkeit zur einseitigen oder einvernehmlichen Auflösung von
Jagdpachtverträgen“, so Darmann. Des Weiteren wird den
Grundeigentümern ein Mitspracherecht bei der Abschussplanung
eingeräumt.

Wichtig ist für Darmann auch die Abschaffung der Ersatzpflicht des
Jagdausübungsberechtigten für Schäden, welche ganzjährig geschonte
Wildarten (Bär, Wolf etc.) verursachen. Darmann: „Die Haftung unserer
Jägerinnen und Jäger für Schäden durch ganzjährig geschontes Wild
entfällt aufgrund der absehbaren Verfassungswidrigkeit der bisherigen
gesetzlichen Bestimmung. Zur Abdeckung von Schäden wird das Land
Unterstützungsleistungen aus einem extra eingerichteten Schadensfonds
für ganzjährig geschonte Wildarten erbringen.“

Mit dem neuen Kärntner Jagdgesetz wird dieser Schadensfonds für
ganzjährig geschonte Wildarten fix vorgegeben. Darmann bedauert in
diesem Zusammenhang dessen absehbar ungenügende Dotierung. „SPÖ, ÖVP
und Grüne haben eine Erhöhung der Jagdabgabe und eine Neuaufteilung
der Einnahmen beschlossen. Die FPÖ hat darauf gepocht, dass alle
Mittel, die aus diesen Einnahmen noch frei sind und in den
allgemeinen Haushalt des Landes abfließen, zweckgewidmet für den
neuen Schadensfonds verwendet werden. Das wären 14 Prozent, also rund
200.000 Euro. Leider haben SPÖ, ÖVP und Grüne diesen Anteil mehr als
halbiert und nur 6 Prozent beschlossen“, teilt der FPÖ-Obmann mit.

Ein weiterer Schwerpunkt im Jagdgesetz ist die rechtzeitige
Vorbeugung von Wildschäden. „Wenn einmal ein Waldstück verwüstet ist,
ist es zu spät. Im Gesetz wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass
bereits bei ersten Anzeichen, die ein Forstexperte feststellt,
Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Damit soll sinnbildlich
nicht erst das Haus in Vollbrand stehen, sondern bereits der
Funkenflug für Schutzmaßnahmen ausreichend sein“, so der
Jagdreferent.

Wie Darmann festhält, nimmt Kärnten nun auch hinsichtlich des
Einsatzes von Schallmodulatoren eine Vorreiterfunktion ein: „Im neuen
Kärntner Jagdgesetz werden Schallmodulatoren für Jagdwaffen für alle
Jäger aus gesundheitspräventiven Überlegungen heraus erlaubt – das
heißt das bisher geltende Verbot wird aufgehoben. Dadurch wird der
Schutz für Jäger und Jagdhunde verbessert, aber auch der Stresspegel
für den gesamten Wildbestand wird dadurch verringert.“

Nicht in Frage kommt für den Jagdreferenten eine vom Rechnungshof
geforderte finanzielle Bestrafung von Jägern für die Nichterfüllung
der Abschusspläne. „Das ist der falsche Weg. Es gibt viele Gründe,
warum Abschüsse auch beim besten Willen des Jägers nicht möglich
sind. Man muss die Jägerinnen und Jäger, die dem Weidwerk in ihrer
Freizeit nachgehen, motivieren. Da wären finanzielle Strafen
kontraproduktiv“, so Darmann.

Weiters wurde im neuen Jagdgesetz das Recht, wildernde Hunde zu
töten, eingeschränkt. In Zukunft steht dieses Recht in
Gemeindejagdgebieten nur mehr Jagdschutzorganen zu, in
Eigenjagdgebieten den Jagdschutzorganen und dem
Jagdausübungsberechtigten. Das Recht, Katzen zu töten, steht ebenso
nur den Jagdschutzorganen zu. Der Bereich, innerhalb welchem ein
derartiges Recht besteht wurde generell auf Waldgebiete
eingeschränkt, in denen Niederwild vorkommt.

„Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern finden wir gerade in
einer so wesentlichen Sache einen breiten Kompromiss, weil für uns
die wildökologischen Gesichtspunkte wie Lebensraum, Biotop,
Waldzustand und Wildstand im Vordergrund stehen“, zeigte sich Darmann
abschließend erfreut.

(Schluss)

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