- 06.11.2017, 17:35:48
- /
- OTS0151
LR Rauch: Umgang mit Abfall-Altlasten ist eine Generationenaufgabe
Mehr als 2.400 Altstandorte und Altablagerungen werden erhoben, untersucht und wenn nötig saniert
Utl.: Mehr als 2.400 Altstandorte und Altablagerungen werden
erhoben, untersucht und wenn nötig saniert =
Bregenz (OTS) - (VLK) – Noch in den 1960er und 1970er Jahren wurde
mit Abfällen verhältnismäßig sorglos umgegangen. Seit 1974 gibt es
das Vorarlberger Abfallgesetz, seit 1989 in Österreich ein
Altlastensanierungsgesetz. Umweltbeeinträchtigungen durch ehemalige
Mülldeponien und Bodenkontaminationen durch Betriebstätigkeit vor
dieser Zeit beschäftigen noch heute die Abfallwirtschaftsabteilung
des Landes. "Wo eine Generation den Abfall einfach vergraben hat,
haben nun zwei Generationen damit zu tun, die Folgen zu erheben, zu
untersuchen und wo nötig zu sanieren", sagte Landesrat Johannes Rauch
bei einer Pressekonferenz im Landhaus am Montag, 6. November.
In Vorarlberg wurden insgesamt mehr als 2.400 Altstandorte – also
Betriebsgebiete, in denen vor 1989 vermutlich mit umweltgefährdenden
Stoffen umgegangen wurde – sowie 165 Altablagerungen erhoben. Sie
werden untersucht und müssen, wenn eine erhebliche Gefahr für
Gesundheit oder Umwelt festgestellt wird, als Altlast ausgewiesen
werden. Ist das nicht der Fall, werden sie aus dem
Verdachtsflächenkataster gestrichen.
Zwei Altlasten in Hard und Lech wurden schon in den 1990er Jahren
saniert. Drei weitere – in Dornbirn-Riedgasse, am Malonsbach in
Röthis und in der Fußacher Werft – sind mit Prioritätenklasse III
eingestuft, das heißt es ist keine Sanierung, aber Beobachtung
erforderlich. Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird demnächst auch die
Galvanikschlammdeponie Collini in Hohenems so klassifiziert werden,
erläuterte Abfallwirtschaftsvorstand Harald Dreher. Voraussichtlich
sollen in Vorarlberg noch rund 500 Altstandorte und Altablagerungen
untersucht werden.
Dreher wies auf die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in
Vorarlberg, etwa für den Grundstückserwerb oder Hausbau Informationen
zu Altablagerungen und Altstandorten beim Land
([email protected]) einzuholen.
Landesrat Rauch regte im Sinne von maximaler Effizienz und
Transparenz eine Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes an. Es
sollte um ein echtes Verfahrensrecht ergänzt werden, damit die
Aufsuchung, Untersuchung und Sanierung/Sicherung gesetzlich
abschließend geregelt ist.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL






