• 30.10.2017, 10:00:01
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  • OTS0040

Deutsche Regierung zieht Konsequenzen wegen tödlicher Nebenwirkungen von Psychopharmaka

Gesetzesänderung verbietet Piloten zu fliegen

Utl.: Gesetzesänderung verbietet Piloten zu fliegen =

Wien (OTS) - Nach dem Tod von 150 Menschen, verursacht durch den
German Wings Piloten Lubitz. zieht die Deutsche Regierung die
richtige Konsequenz.
Sie verbietet per Gesetz Piloten unter Einfluss von Psychopharmaka zu
fliegen.

Die Bürgerkommission fordert die österreichischen Gesetzgeber
auf, ebenso für entsprechende Gesetzesänderungen zu sorgen und nicht
erst zu reagieren, wenn Menschen Opfer aufgrund der Einnahme von
psychiatrischen Drogen werden.

Der German Wings Pilot Lubitz hat unter anderen das Psychopharmakon
Lorazepam eingenommen, welches in Österreich unter dem Namen Temesta®
auf dem Markt ist, ein üblich verabreichtes Medikament bei
alkoholabhängigen Menschen.

Temesta® gehört zu der Gruppe der Benzodiazepine, psychotrope Drogen,
die stark süchtig und abhängig machen, bekannt auch für die Auslösung
von paradoxen Reaktionen wie Ängstlichkeit, Erregbarkeit,
Feindseligkeit, Aggression, Wut, Schlafstörungen und
Wahnvorstellungen.
Darüber hinaus kann es häufig zur Verstärkung von Depressionen
kommen.
Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann Temesta, wie faktisch alle
Psychopharmaka, die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr
und zum Bedienen von Maschinen erheblich beeinträchtigen.

Die Einnahme von Alkohol, Drogen oder anderen psychoaktiven
Substanzen haben durch ihre betäubende, bewusstseinsverändernde oder
aufputschende Wirkung in jedem Falle erheblich negative Auswirkungen
auf die verkehrssichere Teilnahme am Luftverkehr – aber eben nicht
nur dort.
Wichtig ist: Dies gilt unabhängig von der eingenommenen Menge und der
Konzentration!

Die Deutsche Regierung hat festgestellt, dass durch ihre bloße
Einnahme die Dienstfähigkeit von Luftfahrzeugführern negativ
beeinträchtigt oder ausgeschlossen wird (=Null-Toleranz-Grenze).

In Österreichischen Gesetzen finden sich keinerlei Paragraphen, die
die Einnahme von psychotropen Drogen und Flugtauglichkeit
thematisieren.

Auch im Führerscheingesetz wird nur schwammig von „Medikamenten“
gesprochen. Alkoholkontrollen sind ein Standard und führen zu
rigorosen Strafen. Eine Überprüfung hinsichtlich der Einnahme von
Psychopharmaka erfolgt in der Regel nicht.

Warnungen zur Verkehrs(UN)tüchtigkeit durch Psychopharmaka gibt es
schon seit 20 Jahren

Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin
(DGVM), werden unter Einfluss von Medikamenten mindestens genauso
viele Unfälle verursacht wie unter Alkoholeinfluss.

Mindestens 10 % der bei Unfällen Verletzten oder Getöteten standen
unter dem Einfluss von Psychopharmaka. (…) Vor allem Benzodiazepine
(Beispiel Temesta®) stellen eine deutliche Gefährdung der
Verkehrssicherheit dar. Bei Verunfallten fanden sich in bis zu 13 %
der Fälle Benzodiazepine, vor allem bei den Unfallverursachern[sic].

In Deutschland Strafen bis zu 50.000 Euro

Mit der Gesetzesänderung hat Deutschland erstmals einen
Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand geschaffen, den es in dieser Form
bislang im Bereich des Luftverkehrs nicht gab. Wer künftig ein
Luftfahrzeug führt oder bedient unter der Einnahme von Medikamenten,
Alkohol oder anderen psychoaktiven Stoffen, begeht eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einer erheblichen Geldbuße von bis zu
50.000 Euro geahndet werden kann.

Gesetzesinitiative gefordert zum Schutz des öffentlichen
Verkehrswesens vor psychiatrischen Behandlungspraktiken mit
Todesfolge wie im Falle des Amok-Piloten Andreas Lubitz

Die Bürgerkommission fordert Gesetzgeber und Stakeholder auf, auch in
Österreich für entsprechende Gesetzesänderungen zu sorgen.
Die tödlichen Auswirkungen von Fahren und Fliegen unter Einfluss von
Psychopharmaka ist ebenso wenig ein vernachlässigbarer Tatbestand wie
alkoholbeeinträchtigtes Fahren.

Refrerenz: https://www.jurion.de/gesetze/luftvg/4a/

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