• 30.10.2017, 08:15:16
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Creditreform PRIVATINSOLVENZSTATISTIK, 1. bis 3. Quartal 2017: 30 Insolvenzen pro Werktag

Privatkonkurse auf niedrigstem Stand seit 2006

Wien (OTS) - 

Die Zahlen der Creditreform Privatinsolvenzstatistik für das 1. bis 3. Quartal 2017 zeigen einen weiteren Rückgang bei der Anzahl an Insolvenzen von Privatpersonen um rund 20% auf 5.653 Verfahren. Weniger Insolvenzen gab es nur im Jahr 2006. Die Anzahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist hierbei um 22,6% auf 4.796 Verfahren gesunken, die mangels Vermögen abgewiesenen Insolvenzanträge haben sich auf 857 Verfahren eingependelt. Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, gescheiterte Selbständigkeit und der falsche Umgang mit Geld. Die Durchschnittsverschuldung liegt laut Schuldnerberatern bei ca. 70.000 Euro.

Bundesländervergleich: 8 von 10.000 Erwachsenen sind zahlungsunfähig/überschuldet

Ein Bundesländer-Vergleich zeigt den stärksten Rückgang in Oberösterreich(-24,7%), in Vorarlberg (-22,8%) und im Burgenland (-21,3%). 38% aller Privatinsolvenzen finden in Wien statt. Die Bundeshauptstadt ist auch Spitzenreiter bei der absoluten Zahl an Insolvenzen (2.155 Fällen), ebenso bei der relativen Insolvenzbetroffenheit: Mit fast 16 von 10.000 erwachsenen Wienern ist die Insolvenzgefährdung der Einwohner der Bundeshauptstadt doppelt so hoch wie für den Durchschnittsösterreicher. Österreichweit wurden 8 von 10.000 Erwachsenen zahlungsunfähig. 

Conclusio 1. bis 3. Quartal 2017 – Ausblick Gesamtjahr 2017

Alle warten nun auf den 1.11.2017, das Datum an dem das neue Privatinsolvenzrecht in Kraft tritt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich dann Schuldner binnen fünf Jahren ohne einen Cent Rückzahlung aller Schulden entledigen. Seit Bekanntwerden dieses neuen Gesetzes im Frühjahr sind die Insolvenzeröffnungsanträge kontinuierlich zurückgegangen. Aber Vorsicht, es gibt keinen Automatismus für diese kostenlose Entschuldung. Schuldner müssen – auch wenn sie über kein pfändbares Vermögen verfügen – den Gläubigern einen angemessenen Zahlungsplan anbieten. Angemessen ist dieser, wenn man die Einkommenschancen der kommenden fünf Jahre bemisst und anhand dieser eine realistische Quote anbietet. Bemüht sich der Schuldner nicht nachweislich um einen (Vollzeit-)Job, begeht er eine so genannte Obliegenheits-verletzung und das Verfahren ist einzustellen. Das Gericht und der bestellte Treuhänder werden dies im Interesse der Gläubiger mindestens einmal im Jahr streng kontrollieren und sich vom Schuldner Rechenschaft ablegen lassen. So sollen redliche, unverschuldet in die Misere geratene Personen von jenen unterschieden werden, die zumindest grob fahrlässig oder gar selbst verschuldet die Schulden verursacht haben und sich um eine Rückzahlung nicht entsprechend bemühen. Eine bewußte Gläubigerschädigung soll dadurch verhindert werden.

Die wahrscheinlich ab dem 4. Quartal stark zunehmenden Insolvenzanträge werden erst im kommenden Jahr wieder zu mehr Privatinsolvenzverfahrenen führen. Es ist durchaus vorstellbar, dass sich dann die Zahl der Insolvenzen auf 15.000 Verfahren verdoppelt.

Rückfragen & Kontakt

Österreichischer Verband Creditreform
Staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband

Mag. Gerhard M. Weinhofer, Geschäftsführer
Tel.: +43-1-218 62 20-551
Mobil: +43-676-832 18 290
mailto: g.weinhofer@insolvenz.creditreform.at
www.creditreform.at

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