Auch Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sieht einen regulären Vorgang
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regulären Vorgang =
Wien (OTS) - Die Tageszeitung "Der Standard" sowie die ZIB2
berichteten heute über eine Lieferung von Reisepässen der
"Österreichischen Staatsdruckerei", die an Nordkorea gegangen sei,
sowie über die Weitergabe solcher Pässe an Südkorea durch Mitarbeiter
des Innenministeriums. Dazu ist festzuhalten: Das Bundesministerium
für Inneres (BMI) kam im Zusammenhang mit der Lieferung von
Reisepässen an einen Drittstaat lediglich der Verantwortung nach,
eine Beurteilung dieses Vorgangs aus Sicherheitsperspektive
abzugeben. Diesbezüglich gab es keine Bedenken.
Mitarbeiter des Innenministeriums übergaben drei Musterexemplare an
Bedienstete Südkoreas. Diese Muster wiesen jedoch weder Personaldaten
auf, noch verfügten sie über eine Reisepass-Nummer oder ähnliche
individuelle Unterscheidungsmerkmale. Somit verfügten diese Dokumente
über keinerlei Ausweis- oder Urkundencharakter. Die drei
Musterexemplare wurden den südkoreanischen Sicherheitsbehörden auf
deren Ersuchen übergeben. Der Zweck lag im Aufbau von
Kontrollkapazitäten in Bezug auf Fälschungsmerkmale. Die
Musterexemplare dienten dem Vergleich, um eventuelle Falschdokumente
erkennen zu können. Das ist ein üblicher und regulärer Vorgang - wie
auch der anerkannte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk im
ZIB2-Interview bestätigte.
Es überrascht, dass übliche und reguläre Vorgänge auf Grundlage
anonymer Skandalisierungen und weiterer nicht konkretisierte
Behauptungen in vorliegender Form Gegenstand der Berichterstattung
anerkannter Medien sein können. Nach Informationen des
Innenministeriums stammen die Behauptung aus anonymen Schreiben, die
in anderem Zusammenhang längst widerlegt worden sind. Warum anonymen
Anschuldigungen, die sich in manchen Teilen einer sachlichen
Überprüfung entziehen und in anderen Teilen längst widerlegt sind,
dermaßen Raum zugestanden wird, ist in einer seriösen Betrachtung
nicht nachvollziehbar.
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