• 16.10.2017, 11:20:35
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  • OTS0056

Wien: 2-Wochen-Bilanz des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes

Wien (OTS) - Seit 1. Oktober 2017 gilt in Österreich das Gesetz über
das Verbot der Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit
(Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz). Dieses Gesetz gilt an öffentlichen
Orten und in öffentlichen Gebäuden.

Im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion Wien kam es seit
dem Inkrafttreten des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes im Zeitraum
von 1.10.2107 bis 15.10.2017 zu folgenden polizeilichen
Amtshandlungen:

• 21 Abmahnungen
 davon 19 Touristen
 davon 1 Person mit ständigem Aufenthalt in Österreich
 davon 1 „Provokateur“ (Übertretung, die als Aktionismus anzusehen
ist)

• 1 Organmandat
 davon 1 „Provokateur“ (Übertretung, die als Aktionismus anzusehen
ist)

• 8 Anzeigen
 davon 6 Personen mit ständigem Aufenthalt in Österreich
 davon 2 „Provokateure“ (Übertretungen, die als Aktionismus
anzusehen sind)

Die einschreitenden Beamten beurteilen jeden Fall gesondert und
schreiten mit einem Höchstmaß an Fingerspitzengefühl ein. Dadurch
konnte der Großteil der Übertretungen durch klärende Einzelgespräche
über die geltende Rechtslage und mit Abmahnungen abgewickelt werden.
Wenn sich im Einzelfall Übertretungen als Tatprovokationen
herausstellen, werden diese von den Beamten geahndet.
Um den Polizisten die Einzelfalls-Überprüfung zu erleichtern, wurde
allen Beamten ein Dienstbehelf zur Verfügung gestellt, in dem eine
Reihe von bereits aufgetretenen Fragestellungen aufgelistet und deren
gesetzlich richtige Handhabung erläutert wird.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPO

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