- 13.10.2017, 00:46:12
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Nationalrat beschließt Erstattung von Lehrlings-Internatskosten, Kündigungsabgabe ab 2020 entfällt
Einstimmigkeit für höhere Förderung der beruflichen Integration behinderter Menschen
Utl.: Einstimmigkeit für höhere Förderung der beruflichen
Integration behinderter Menschen =
Wien (PK) - Vor der nahenden Nationalratswahl fanden in der heutigen
Nationalratssitzung zwei Gesetzesanträge der SPÖ für Lehrlinge und
für behinderte Menschen Zustimmung. Einig waren sich alle Fraktionen,
die Budgetmittel zur beruflichen Integration behinderter Menschen zu
erhöhen. Etwa gegen im Vorschlag enthaltene Klagsrechtsbefugnisse gab
es Einwände der ÖVP. Trotz der Ablehnung ihres diesbezüglichen
Abänderungsantrags stimmte sie letztendlich dem Gesamtpaket aber zu.
Die zweite SPÖ-Initiative, dass Internatskosten für
BerufsschülerInnen künftig von Betrieben übernommen und letztlich
über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-
Fonds bedeckt werden, fand mehrheitlich Zustimmung. Die ÖVP lehnte
diese Maßnahme allerdings ab, auch die NEOS äußerten Kritik. Ergänzt
wurde die Gesetzesinitiative durch einen SPÖ-Abänderungsantrag, der
zum einen klarstellt, dass Gebietskörperschaften von der Regelung
ausgenommen sind. Mit der Begründung, dass Mittel des Insolvenz-
Entgelt-Fonds aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert werden, umfasst die
Abänderung als Ausgleich für Arbeitgeber zum anderen einen gänzlichen
Entfall der sogenannten Kündigungsabgabe ab 2020. Dieser Punkt wurde
getrennt abgestimmt und ebenso mehrheitlich angenommen.
Ein in der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ mit der
Forderung, zur Entlastung der Tourismusbetriebe die
Mehrwertsteuererhöhung auf Beherbergung wieder zurückzunehmen, blieb
in der Minderheit und wurde abgelehnt.
Internatskosten für BerufsschülerInnen werden künftig übernommen,
Kündigungsabgabe entfällt dafür ab 2020
Mittels der in der heutigen Sitzung mehrheitlich beschlossenen
Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und zum
Berufsausbildungsgesetz sollen künftig Internatskosten für
BerufsschülerInnen von Betrieben übernommen und letztlich über die
Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds
bedeckt werden. Der Fonds weise eine ausreichende Deckung zur
Finanzierung der neuen Förderung auf, wird im entsprechenden SPÖ-
Antrag festgehalten, wobei man mit jährlichen Kosten von rund 50 Mio.
€ rechnet. Beseitigt werden soll damit auch die derzeitige
Ungleichbehandlung von Lehrlingen, die abhängig von Lehrberuf und
Kollektivvertrag unterschiedlich finanziell belastet werden,
unterstrichen Josef Muchitsch, Johann Hechtl und Katharina
Kucharowits seitens der SPÖ. So seien im Zuständigkeitsbereich der
Gewerkschaft der Privatangestellten in 35 Kollektivverträgen die
Internatskosten vom Betrieb zu übernehmen, in 45 Kollektivverträgen
habe sie hingegen der Lehrling selbst zu tragen. Laut
Berufsausbildungsgesetz müsse der Ausbildungsbetrieb bisher lediglich
für die Differenz zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung
aufkommen.
Ergänzt wurde die Gesetzesinitiative durch einen Abänderungsantrag
seitens der SPÖ, der zum einen klarstellt, dass Gebietskörperschaften
von der Regelung ausgenommen sind. Mit der Begründung, dass Mittel
des Insolvenz-Entgelt-Fonds aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert
werden, umfasst die Abänderung als Ausgleich für Arbeitgeber zum
anderen einen gänzlichen Entfall der sogenannten Kündigungsabgabe ab
2020. Dieser Punkt wurde getrennt abgestimmt und mehrheitlich
angenommen.
Gerade jenen Betrieben, für die es bisher keine Rückerstattung der
Internatskosten gibt, werde mit der Maßnahme sehr geholfen, betonte
Josef Muchitsch (S). Er sieht darin eine Entlastung für Unternehmen,
die diese Kosten jetzt tragen. Außerdem werde die Lehre an sich
aufgewertet. Katharina Kucharowits (S) verwies auf eine Petition der
Gewerkschaftsjugend, die "weg mit den Internatskosten" gefordert
hatte. Junge Menschen würden nun von den Kosten, die durch den
geblockten Unterricht für manche entstehen, entlastet. Ein wichtiger
Aspekt ist für Johann Hechtl (S), dass mit dieser Maßnahme das
Internatsgeld nicht mehr den Lehrlingen von ihrer Entschädigung
abgezogen wird, sondern von ihnen ausgegeben werden kann. Anlässlich
seiner letzten Teilnahme an einer Sitzung im Nationalrat bedankte er
sich zugleich für den entgegengebrachten Respekt und die langjährige
Zusammenarbeit.
Als gut und wichtig bezeichnete auch Julian Schmid (G) die Maßnahme,
es gehe zudem um den Respekt gegenüber Lehrlingen. Das Thema betreffe
50.000 junge Menschen, die nun entlastet werden. Insgesamt plädierte
er für eine saubere Politik und dass über Parteigrenzen hinweg
richtige Anträge beschlossen werden.
Gabriel Obernosterer (V) betonte umgekehrt, seine Fraktion würde
diese Maßnahme nicht mittragen. Die Initiative würde letztlich zu
einem Anstieg der Kosten für Unternehmer führen, zudem sieht er in
dem Vorschlag eine Husch-Pfusch-Aktion.
Josef Schellhorn (N) wollte der Initiative zwar zustimmen, er ist
aber völlig dagegen, dass die Kosten aus dem
Insolvenzlastenausgleichsfonds gespeist werden. Grundsätzlich sieht
er Lehrlinge gegenüber akademischen Ausbildungen diskriminiert,
deshalb müsse hier generell etwas unternommen werden. Bildungspolitik
ist Beschäftigungspolitik, so Schellhorn, für Fachkräfte der Zukunft
brauche es eine andere Politik.
Seitens der FPÖ brachte Gerald Hauser einen Entschließungsantrag zur
Entlastung der Tourismusbetriebe ein. Die Forderung, die
Mehrwertsteuererhöhung auf Beherbergung wieder zurückzunehmen, fand
im Plenum allerdings keine Mehrheit. Er appellierte insbesondere an
die ÖVP, im Sinne der Unternehmer hier mitzustimmen. Auch was die
Internatskostenübernahme betrifft, versteht er die ÖVP nicht, dass
sie sich hier gegen die arbeitende Bevölkerung und Lehrlinge
ausspricht und nicht zustimmt. Gerade Lehrlinge brauchen
gesellschaftspolitische Aufwertung, so Hauser.
Stolz, dass in dieser Diskussion auch einmal die Lehre hervorgehoben
wird, zeigte sich Leopold Steinbichler (o.F.). Das sei besonders
hinsichtlich Facharbeitermangel ein wesentlicher Schritt, der Antrag
werde von ihm auf jeden Fall unterstützt.
Sozialminister Alois Stöger unterstrich, dass Lehrlinge in Österreich
vieles in die Praxis umsetzen und den wirtschaftlichen Erfolg in
zahlreichen Branchen mittragen. Der Lehrling entscheide nicht selbst,
ob er ein Internat braucht, daher sei es wichtig, dass er auch nicht
die Kosten dafür übernehmen muss. Er plädierte dafür, insgesamt mehr
Verantwortung für diese wichtige Berufsgruppe zu übernehmen, damit
diese wahrgenommen werde, und wandte sich auch an die ÖVP, hier
mitzustimmen.
Verdoppelung des Budgets für berufliche Integration behinderter
Menschen und besserer Rechtsschutz
Einstimmig beschlossen die Abgeordneten die Initiative der SPÖ in der
Fassung eines SPÖ-Abänderungsantrages, die Budgetmittel für die
berufliche Integration behinderter Menschen zu verdoppeln. Konkret
sollen nun im kommenden Jahr 90 Mio. € aus allgemeinen Budgetmitteln
für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderung
zur Verfügung gestellt und der Betrag danach jährlich valorisiert
werden. Zudem soll der Rechtsschutz im Falle von Diskriminierungen
verbessert und der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-
Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, durch mehr
Budget und Unabhängigkeit gestärkt werden.
Im Sinne eines besseren Rechtsschutzes sieht der Antrag samt SPÖ-
Abänderung darüber hinaus vor, dem Behindertenanwalt und dem
Klagsverband die Befugnis zur Einbringung einer allgemeinen
Verbandsklage einzuräumen und dieses Instrumentarium insgesamt
auszuweiten. Große Kapitalgesellschaften sollen demnach auch auf
Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung behinderter
Menschen geklagt werden können. Ebenso ist die Verankerung eines
individuellen Klagsrechts im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
auf Unterlassung einer Belästigung enthalten. Neben einzelnen
Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen umfasste der von Ulrike
Königsberger-Ludwig (S) eingebrachte Abänderungsantrag auch, dass im
Sinne eines vermehrten gesellschaftlichen Diskurses der Bericht des
Behindertenanwalts künftig im Nationalrat behandelt wird.
Königsberger-Ludwig betonte, mit dem Paket werde ein Riesenschritt in
Richtung Gleichstellung und Teilnahme an beruflichen und
gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung gesetzt.
Behindertenpolitik sei eine Querschnittsmaterie und das Bohren harter
Bretter, es brauche hier das Zusammenwirken vieler Akteure und
ExpertInnen in eigener Sache.
Für Michael Hammer (V) ist es ein wichtige Aufgabe, sich für Menschen
mit Behinderungen zu engagieren und für Schwächere in der
Gesellschaft einzutreten, die Unterstützung in der beruflichen
Integration brauchen. Die ÖVP unterstütze den Antrag grundsätzlich,
sehe aber zwei Punkte differenziert. Einerseits sollten die Mittel
aus AMS und Sozialministerium und nicht aus allgemeinen Budgetmitteln
kommen, so Hammer. Er brachte dazu seinerseits einen
Abänderungsantrag ein. Darin forderte er auch, dass das Instrument
der Verbandsklage weiterhin an eine Empfehlung des
Bundesbehindertenbeirats gebunden sein müsse. In der getrennten
Abstimmung blieben diese Punkte in der Minderheit.
Ein wesentlicher Aspekt ist für Dagmar Belakowitsch (F), Menschen mit
Behinderungen ins Bewusstsein zu bringen. Die Arbeitslosenrate sei in
der Gruppe doppelt so hoch wie bei anderen, was eine sehr bedenkliche
Situation darstelle. Das vorliegende Inklusionspaket ist für
Belakowitsch mehr als nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch dafür
wichtig, ein Umdenken in der Bevölkerung zu schaffen. Auch Helene
Jarmer ist das Thema seitens der Grünen ein großes Anliegen. Es
handle sich um ein Viertel der Bevölkerung, das direkt oder indirekt
betroffen ist. Diese Gruppe erwarte sich von der Politik, dass diese
für Gleichstellung kämpft. Jarmer verwies zudem auf zahlreiche
wichtige Anträge der Opposition, die leider in der Schublade gelandet
seien. Außerdem kritisierte sie, dass es bisher keine Transparenz
gebe, ob und wieviel für Maßnahmen für behinderte Menschen
tatsächlich ausgegeben wird.
Sozialminister Alois Stöger geht es grundsätzlich um Respekt für
Menschen, die es in dieser Gesellschaft nicht so leicht haben. Als
Teil der Gesellschaft brauchen sie mit gleicher Würde Unterstützung.
Das vorliegende Inklusionspaket sei ein Meilenstein, appellierte er
an die ÖVP, hier mitzugehen und dem Behindertenanwalt das Klagsrecht
zuzugestehen. Paternalistisch mit Menschen mit Behinderung umzugehen,
müsse endlich überwunden werden, so der Sozialminister. Alle seien
eingeladen aufzupassen, dass Menschen mit Behinderung ihren Platz in
der Gesellschaft haben. Explizit bedankte er sich beim bisherigen
ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg für seine wichtige
Arbeit. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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