- 11.10.2017, 11:09:38
 - /
 - OTS0093
 
Betriebsüberprüfungen: Ist Schikane Standard?
23 Überprüfungen in 4 Jahren: „business as usual“ für heimischen Behörden – Unternehmerschikane ist Programm in österreichischen Amtsstuben.
Utl.: 23 Überprüfungen in 4 Jahren: „business as usual“ für
 heimischen Behörden – Unternehmerschikane ist Programm in
 österreichischen Amtsstuben. =
Wien (OTS) - „Der ZIB Faktencheck zeigt auf, was für viele Betroffene
 traurige Realität ist: Unternehmerschikane ist Programm in den
 heimischen Amtsstuben“, kommentiert Dr. Markus Gratzer,
 Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), den
 Beitrag in der Zeit im Bild vom letzten Freitag. 23 Überprüfungen in
 4 Jahren beim Salzburger Hotelier und jetzigen NEOS-Abgeordneten Sepp
 Schellhorn wird auf Nachfrage von den kontrollierenden Stellen als
 Standard bezeichnet, bzw. müssen Amts- oder Steuergeheimnis als
 Feigenblatt herhalten. Besonders hervor tut sich die AUVA mit gleich
 7 Überprüfungen. „Wenn sich ein Mitarbeiter laut Schellhorn im Jahr
 72,3 Tage mit Bürokratie beschäftigen muss, läuft etwas gewaltig
 falsch. Es wird Zeit, dass Bürokratieabbau endlich mehr wird als nur
 eine leere PR-Floskel. Die Vorschläge dafür liegen schon lange am
 Tisch“, appelliert Gratzer an die zukünftige Regierung.
TOURISMUS.JETZT
Die Bewusstseinskampagne „TOURISMUS.JETZT“ der ÖHV zeigt der Politik
 und der breiten Öffentlichkeit, was Österreichs Hotellerie und
 Tourismusdienstleister alles leisten und was es braucht, damit das so
 bleibt. Die ÖHV hat dabei 6 konkrete Themenfelder für den Tourismus
 aufbereite die wir in den nächsten Wochen kommuniziert werden. Weiter
 Informationen finden Sie unter www.oehv.at/tourismus-jetzt
Ein Factsheet zur zum Thema „Bürokratieabbau“ finden Sie hier zum
 Download: https://goo.gl/FJVP88
Ein Portraitbild von ÖHV-Generalsekretär Dr. Markus Gratzer finden
 Sie hier: https://goo.gl/6qn2DJ
Weitere Pressemeldungen und Bildmaterial finden Sie unter
 www.oehv.at/presse
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | T15






