• 09.10.2017, 12:39:35
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  • OTS0122

Richtigstellung zu Äußerungen des Abgeordneten Peter Pilz

Vorwürfe inhaltlich falsch

Utl.: Vorwürfe inhaltlich falsch =

Wien (OTS) - (Wien, 09.10.2017) Abgeordneter Peter Pilz gab heute
eine Pressekonferenz, in welcher er den Vorwurf geäußert hatte, dass
Innenminister Wolfgang Sobotka für Wahlkampfveranstaltungen und als
Privatmann ungerechtfertigterweise Personenschutz in Anspruch nehme.

Vorwurf einer Wahlkampfveranstaltung

„Innenminister Wolfgang Sobotka war am Samstag auf dem Weg zu einer
Veranstaltung in St. Veit. Dort war die Besichtigung der
Einsatzzentrale geplant. Der Vorwurf, es habe sich um Wahlkampf
gehandelt ist alleine deshalb schon absurd, weil Wolfgang Sobotka
Spitzenkandidat in Niederösterreich ist“, hält Kabinettschef Michael
Kloibmüller fest.

Personenschutz als Privatmann

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung prüft
gemeinsam mit den jeweiligen Landesämtern die Bedrohungslage für
Politikerinnen und Politiker und ordnet gegebenenfalls
Personenschutzmaßnahmen an. Gemeinsam mit der Cobra/DSE wird der
Umfang der entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt – im Regelfall
erfolgt der unmittelbare Personenschutz (d.h. die Beamtinnen und
Beamten, welche die Schutzpersonen direkt begleiten) durch ein Team
aus mehreren Personen. Neben dem Innenminister werden aktuell auch
der Bundespräsident, der Bundeskanzler sowie anlassbezogen auch der
Herr Außenminister beschützt. Auch diverse Botschafter anderer
Staaten genießen einen derartigen Schutz. Personenschutz heißt im
Regelfall die Sicherstellung einer 24-Stunden-Betreuung und schließt
neben den unmittelbaren auch den mittelbaren Personenschutz mit ein.
Die Cobra hat hier umfassende Konzepte ausgearbeitet, welche dem
internationalen Standard entsprechen. Ziel ist es einen umfassenden
Schutz für die gefährdete Person in jeder Lebenslage zu gewährleisten
und insbesondere was den Schutz der Obersten Organe betrifft, deren
Handlungsfähigkeit ständig zu gewährleisten. Der Auftrag, der durch
das BVT ergeht, ist nicht befristet. Erst wenn sich die
Gefährdungslage ändert, werden die Sicherheitsmaßnahmen
zurückgefahren bzw. die Schutzmaßnahmen reduziert.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN

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