Die Hälfte der Drohnenbesitzer missachtet gesetzliche Vorschriften
Umfrage der Wiener Städtischen Versicherung: Jeder Vierte hat schon eine gefährliche Situation erlebt. Drohnencheck liefert Antworten zu Genehmigungs- und Versicherungsfragen.
Wien (OTS) - Das Fliegen mit kleinen, unbemannten Luftfahrzeugen – sogenannten Drohnen – entwickelt sich zu einem großen Hobby- und Freizeittrend. Eine aktuelle Umfrage der Wiener Städtischen zeigt, dass mehr als ein Viertel aller Drohnenbesitzer über die Genehmigungspflichten nicht Bescheid weiß. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Unwissenheit noch höher: Nur 54 Prozent aller bis 29-Jährigen kennen diese Regelungen.
Gesetzliche Vorschriften werden bei Drohnenbesitzern oft nicht beachtet. „Unsere Umfrage zeigt deutlich, dass rund um die gesetzlichen Vorschriften punkto Nutzungseinschränkungen, Bewilligungs- und Versicherungspflichten noch viel Aufklärung notwendig ist“, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.
Jeder vierte Besitzer hat eine gefährliche Situation erlebt
Zehn Prozent haben bereits einen Unfall mit einer Drohne gehabt, weitere 16 Prozent sind schon in eine „Beinahe-Unfallsituation“ verwickelt gewesen. Die Bandbreite der Schäden ist groß: Von Beschädigungen an Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen an Menschen oder Tieren, können Drohnen erhebliche Schäden anrichten. „Viele Drohnenbesitzer unterschätzen das Risiko eines Unfalls, vor allem Unfälle bei einem unkontrollierten Absturz, bei dem Dritte zu Schaden kommen können“, sagt Wendler.
Online-Drohnen-Check zum leichteren Verständnis
Aufklärung und Information haben bei den befragten Drohnenbesitzern einen hohen Stellenwert. Drei Viertel wünschen sich eine Orientierungshilfe. Die Wiener Städtische bietet ab sofort einen Drohnencheck unter wienerstaedtische.at/drohnencheck an. „Drohnenbesitzerinnen und -besitzer, aber auch jene, die sich eine Drohne erst anschaffen wollen, können ab sofort bequem und online einen Informationscheck durchführen. Mit nur wenigen Klicks erfährt man, ob eine Versicherungs- oder sogar eine Genehmigungspflicht besteht“, erklärt Wendler. So wird z.B. abgefragt, zu welchem Zweck die Drohne genutzt wird, in welchem Umkreis die Drohne geflogen wird, wie schwer die genutzte Drohne ist oder ob auch Film- oder Fotoaufnahmen gemacht werden.
Je nach Modellart und Nutzungszweck unterscheidet der österreichische Gesetzgeber, ob es sich um eine Spielzeugdrohne, ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 oder 2 handelt. Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen im Handel fallen in die Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1. Eine Haftpflichtversicherung ist gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) für Flugmodelle, die kein Spielzeug sind, und für Drohnen der Klasse 1 und 2, verpflichtend.
Zusätzlich kann es auch zur Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, etwa durch das Filmen von Personen, kommen. Hier müssen zusätzlich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und anderer Regelungen zur Wahrung des Schutzes der Privatsphäre beachtet werden.
Jetzt Drohnencheck durchführen: wienerstaedtische.at/drohnencheck
Die Presseaussendung finden Sie auch unter wienerstaedtische.at
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