Nationalrat beschließt Reparatur des Tierschutzgesetzes
Utl.: Nationalrat beschließt Reparatur des Tierschutzgesetzes =
Wien (PK) - Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS wurde heute im
Nationalrat das Tierschutzgesetz repariert. Im Mittelpunkt stand
dabei die Lockerung des Verbots der Vermittlung von Tieren im
Internet, die in der Praxis zu einigen Problemen geführt hatte.
Allerdings ist das öffentliche Feilbieten auch in Zukunft an
bestimmte Bedingungen geknüpft, so muss das abzugebende Tier etwa ein
Mindestalter haben. Ziel des Verbots ist es, illegalem Tierhandel
einen Riegel vorzuschieben (2286/A). Kritik kam von Seiten der Grünen
und der Freiheitlichen; ihre im Laufe der Debatte eingebrachten
Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge fanden aber keine Mehrheit.
Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner verteidigte den Entwurf, da
einerseits die Einwände der Tierschutzvereine berücksichtigt und
andererseits vertretbare Auflagen vorgesehen sind. Ihr Ressort habe
zudem die Tierschutz-Sonderverordnung überarbeitet, die ganz gezielt
für kleine Vereine wesentliche Erleichterungen bringen soll. Diese
werde in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen, kündigte die
Ministerin an.
Rendi-Wagner: Änderung ist sehr guter nächster Schritt hin zu mehr
Tierschutz
Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner wies zunächst darauf hin, dass
das Tierschutzgesetz im April 2017 novelliert wurde. Man verfolgte
dabei primär das Ziel, den Internethandel mit Tieren klar zu regeln,
da es damit in der Vergangenheit zahlreiche Probleme gegeben hatte.
Die Rückmeldungen in den letzten Monaten zeigten jedoch, dass es
einen Nachbesserungsbedarf gibt. Sie sei deshalb sehr froh darüber,
dass heute ein Gesetzesvorschlag beschlossen werden könne, der unter
bestimmten Bedingungen die Weitergabe von Tieren durch
Privatpersonen, wie z.B. bei Erkrankung oder Tod des Tierhalters,
ermöglicht.
S-V-N-Antrag: Reparatur im Sinne der seriösen Vereine und Initiativen
ÖVP-Abgeordneter Franz Eßl verteidigte die Reparatur des erst vor
einigen Monaten beschlossenen Tierschutzgesetzes. Man habe eben
erkannt, dass die Regelungen für die Vermittlung von Tieren im
Internet nicht praktikabel sind. Betroffen waren u.a. auch
Pferdebesitzer, die selbst keinen Bauernhof bewirtschaften.
Abgeordneter Dietmar Keck (S) bedauerte, dass in der Diskussion über
das Tierschutzgesetz sehr viele Unwahrheiten verbreitet wurden. So
werde etwa von Seiten der Grünen immer vergessen zu sagen, dass es
für die kleinen Vereine eine Übergangsfrist bis zum 13.7.2018 gibt.
Bis dahin soll eine Verordnung erlassen werden, die die genauen
Bedingungen für die Vermittlung im Internet definiert. Außerdem
agieren nicht alle privaten Initiativen seriös, wie zahlreiche
Fallbeispiele aus der Praxis beweisen, die an ihn herangetragen
wurden. NEOS-Mandatar Gerald Loacker erinnerte an die Grundintention
der letzten Tierschutzgesetz-Novelle, nämlich die Unterbindung des
illegalen Tierhandels im Internet. Die im Antrag enthaltenen
Änderungen seien eine positive Weiterentwicklung im Sinne des
Tierschutzes.
Grüne: S-V-N-Abänderungsantrag löst nicht die Probleme in der Praxis
Tiere sind Lebewesen und keine Dinge, unterstrich Christiane Brunner
von den Grünen, dies sollte man sich besonders am heutigen
Welttierschutztag vor Augen halten. Leider liege noch vieles im
Argen, so seien z.B. noch immer das Schreddern von Küken, die
Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung oder Tiertransporte
von bis zu zehn Stunden möglich. Was den konkreten Tageordnungspunkt
betrifft, so stimmen die Grünen darin überein, dass eine Reparatur
des Gesetzes dringend notwendig war. Da man Privatpersonen und
kleinen Vereinen die Möglichkeit genommen hat, Tiere im Internet zu
vermitteln, sind viele Hunde und Katzen auf Autobahnraststätten
zurückgelassen worden oder in überfüllten Heimen gelandet. Der von
SPÖ, ÖVP und NEOS eingebrachte Antrag stellt aber keine Lösung dar,
sondern setzt den Pfusch nur fort, urteilte Brunner kritisch. Ihre
Partei habe das Problem sehr ernst genommen und mit vielen
Betroffenen geredet. Es wurde gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die
nun in Form eines Grünen Abänderungsantrags vorliegt. Dadurch wäre
gewährleistet, dass z.B. zugelaufene Tiere, die man nicht selbst
behalten kann, an eine professionelle Tierschutzinitiative
weitergegeben werden können. Dort werde dann ein guter Platz für die
Tiere gesucht.
FPÖ spricht von Husch-Pfusch-Aktion und will Weiterentwicklung des
Gesetzes hin zu einer Tierethik
Auch der freiheitliche Abgeordnete Josef Riemer konnte dem
vorliegenden Antrag auf Novellierung des Tierschutzgesetzes wenig
abgewinnen. Dabei handelt es sich seiner Meinung nach um eine Husch-
Pfusch-Aktion. Gerade am heutigen Welttierschutztag hätte er sich
eine seriösere Behandlung dieses Themas gewünscht. Reden sollte man
zudem auch über die Zustände in den Schlachthäusern, das Verbot des
betäubungslosen Schlachtens oder über Tierversuche in der chemisch-
agrarischen Industrie. Er brachte sodann einen Entschließungsantrag
ein, der ebenfalls auf eine praxistaugliche Abänderung des
Tierschutzgesetzes abzielt. Damit soll u.a. erreicht werden, dass
seriöse private Tierschutzvereine und -initiativen weiterhin Tiere im
Internet vermitteln können.
Alle sind sich natürlich einig, dass illegaler Welpenhandel
unterbunden werden muss, meinte Rupert Doppler (o.F.). Die letzte
Tierschutzgesetznovelle habe jedoch dazu geführt, dass die Arbeit von
vielen privaten und gut geführten Tierpflegeeinrichtungen massiv
behindert worden wäre. Schließlich appellierte er noch an die
Regierungsparteien, endlich das Schächten von Tieren generell zu
verbieten. (Fortsetzung Nationalrat) sue
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA