• 04.10.2017, 12:48:38
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  • OTS0159

Fremdenrechtspaket erhält auch im zweiten Anlauf mehrheitliche Zustimmung im Nationalrat

Fehler bei Beschlussausfertigung machte neuerliche Abstimmung erforderlich

Utl.: Fehler bei Beschlussausfertigung machte neuerliche Abstimmung
erforderlich =

Wien (PK) - Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 hat auch im zweiten
Anlauf eine Mehrheit im Nationalrat erhalten. Das Gros der
Abgeordneten stimmte nach kurzer Debatte für den von SPÖ und ÖVP
eingebrachten Gesetzentwurf. Damit könnte das parlamentarische
Verfahren noch diese Woche abgeschlossen werden. Inhaltlich
entspricht der Antrag dem bereits im Juni vom Nationalrat gefassten
Beschluss, aufgrund eines formalen Fehlers im Zuge der
Beschlussausfertigung war allerdings eine neuerliche Abstimmung
notwendig.

Zentrales Ziel des Gesetzespakets ist die raschere
Außerlandesbringung bzw. freiwillige Ausreise von Flüchtlingen mit
negativem Asylbescheid und anderen Fremden ohne Aufenthaltsrecht in
Österreich. Das soll etwa durch höhere Strafen, Wohnsitzauflagen,
Gebietsbeschränkungen, eine Ausweitung der Schubhaft und die
Verhängung von Beugehaft erreicht werden. Daneben bringt die Novelle
etliche Neuerungen für Schlüsselarbeitskräfte, ausländische
Studierende und Saisonniers.

An den Positionen der Parteien zum Gesetzespaket hat sich nichts
geändert. Dieses sei ein reines Placebogesetz, das an den wahren
Problemen vorbeigehe, hielt etwa Dagmar Belakowitsch (F) mit Hinweis
auf verschiedene Kriminalfälle wie Vergewaltigungen und Morde fest.
Jeder, der einmal in Österreich sei, könne bleiben, egal ob er sich
illegal hier aufhalte oder ob er kriminell sei, kritisierte sie.

Sowohl Belakowitsch als auch ihr Fraktionskollege David Lasar
forderten in diesem Sinn eine gänzliche Überarbeitung und
Neukodifikation des Fremdenrechts. Das Gesetz sei ein Flickwerk,
nicht einmal ExpertInnen würden sich mehr auskennen, sagte Lasar. Ein
von Belakowitsch dazu eingebrachter Entschließungsantrag blieb
allerdings ebenso in der Minderheit wie ein weiterer
Entschließungsantrag der FPÖ, der darauf abzielte, straffällig
gewordene AsylwerberInnen konsequent abzuschieben und
Rücknahmeübereinkommen zu forcieren.

Seitens der Koalitionsparteien warf Otto Pendl (S) Belakowitsch vor,
die rein formal notwendige neuerliche Beschlussfassung des
Fremdenrechtspakets für Polemik zu missbrauchen und ein völlig
falsches Bild von der Situation in Österreich zu zeichnen. Zudem
machte er geltend, dass vor dem Beschluss des Gesetzespakets im
Sommer ausführlich über dessen Inhalte im Parlament diskutiert wurde.
Generell solle man nicht vergessen, "dass wir über Menschen reden",
so Pendl.

Auch ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon konnte mit dem Vorwurf, das
Gesetz sei ein reines Placebo, nichts anfangen. Vielmehr handle es
sich um eine richtige Reaktion auf die Migrationsbewegungen der
letzten Jahre. Mit der Flüchtlingswelle seien viele Flüchtlinge nach
Österreich gekommen, die keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention sind, gab Amon zu bedenken. Nun setze man
Maßnahmen, dass diese Personen, die zu Unrecht hier seien, das Land
wieder verlassen. Amon zufolge gab es heuer bereits 8.829
Rückführungen - bei 10.614 negativen Asylbescheiden. Nach den Wahlen
will Amon für eine bundesweit einheitliche Kürzung der
Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge sorgen.

Von einem weiteren Asylverschärfungspaket sprach Alev Korun (G). Die
Regierung tue seit Jahren alles, um Österreich als Asylland
unattraktiv zu machen, damit keine Schutzsuchenden mehr kommen,
kritisierte sie. Anstatt geflüchtete Menschen zu bekämpfen, sollte
man sich jedoch darauf konzentrieren, Fluchtursachen zu bekämpfen,
mahnte sie. Konkret kritisierte Korun in diesem Zusammenhang
Waffenlieferungen, etwa nach Saudi Arabien, und forderte einen
gerechteren Handel und verstärkte Investitionen in den Klima- und
Umweltschutz.

Die NEOS stimmten, wie schon beim ursprünglichen Beschluss, Teilen
des Gesetzespakets in Zweiter Lesung zu. Einige Inhalte des Pakets
seien vernünftig, sagte Nikolaus Scherak. Allerdings vermisst er eine
Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge, damit Integration dort
stattfindet, wo dies möglich ist. Generell forderte Scherak ein neues
Asylrecht, um Verfahren zu beschleunigen.

Barbara Rosenkranz (o.F.) wandte sich gegen Pläne, die
Einwanderungspolitik in der EU zu vergemeinschaften und eine EU-
Asylbehörde einzurichten, die dann verbindlich festlegt, wer Asyl in
Europa erhält, und die AsylwerberInnen auf die EU-Länder aufteilt.
Österreich dürfe nicht auf sein Recht verzichten, selbst darüber zu
entscheiden, wer kommt und wer bleibt, bekräftigte sie. Um ihre
Forderung zu unterstreichen, brachte Rosenkranz einen
Entschließungsantrag ein, der jedoch keine Mehrheit fand. Leopold
Steinbichler (o.F.) kritisierte, dass niemand wisse, wie viele
illegale Flüchtlinge in Österreich aufhältig sind. (Fortsetzung
Nationalrat) gs

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