- 04.10.2017, 09:20:16
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AK startet Online-Wohnumfrage
Wie wohnen MieterInnen, wie geht es ihnen mit den Wohnkosten – Kaske: Mitmachen, um die AK im Kampf für billigeres Wohnen zu unterstützen
Die AK startet jetzt eine Online-Wohnumfrage zu befristeten Mietverträgen und zu den Mietkosten. „Wir wollen damit den Druck für billigeres Wohnen auf eine neue Bundesregierung erhöhen“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. „Immerhin sind die privaten Mieten in den letzten Jahren enorm gestiegen. Die Mieter müssen endlich entlastet werden. Daher muss ein neues Mietgesetz her“, bekräftigt Kaske. „Machen Sie mit und unterstützen Sie uns, damit Wohnen endlich billiger wird.“
Die AK startet heute, Mittwoch, eine Wohnumfrage im Internet: Wie wohnen Sie? Welchen Mietvertrag haben Sie? Wie hoch ist Ihre Miete? – 20 Fragen, einfach per Mausklick unter wien.arbeiterkammer.at/mietumfrage. Die Wohnumfrage läuft bis 15. November.
„Die hohen Wohnkosten reißen vielen Menschen, vor allem jungen Leuten, ein großes Loch ins Geldbörsel“, sagt Kaske. „Eine neue Bundesregierung muss die Senkung der Mieten für Wohnungssuchende schnellstens anpacken. Immerhin gab es in den letzten Jahren einen dramatischen Anstieg bei den privaten Mieten. Fürs Wohnen müssen mittlerweile bis zu 40 Prozent des Haushaltseinkommens ausgegeben werden, manchmal sogar mehr.“
Die AK will mit der Umfrage ihren Forderungen für billigeres Wohnen Nachdruck verleihen: Die AK verlangt ein einfaches, einheitliches neues Mietrecht mit tauglichen Mietenbegrenzungen. Konkret:
+ Wirksame Mietobergrenzen: Alles, was älter als 30 Jahre ist, muss bei den Mieten begrenzt werden. Denn spätestens nach 30 Jahren ist ein Neubau ausfinanziert.
+ Keine Lagezuschläge: Die Lage wird ohnehin durch die öffentliche Hand finanziert, etwa durch U-Bahnen. VermieterInnen genießen durch die Lagezuschläge nicht gerechtfertigte Gewinne.
+ Befristungen streichen: Weg mit den befristeten Mietverhältnissen, außer bei Eigenbedarf der VermieterInnen.
+ Weg mit der Maklerprovision für MieterInnen: Die Maklerprovision soll der Erstauftraggeber zahlen, das ist fast immer der Vermieter/die Vermieterin.
+ Klare Erhaltungsregeln: Die Erhaltungsregeln für VermieterInnen müssen für die gesamte Wohnausstattung gelten, nicht nur für die Heiztherme.
+ Runter mit den Betriebskosten: Die Betriebskosten müssen durch das Streichen von Grundsteuer und Versicherung aus dem Betriebskostenkatalog gesenkt werden.
SERVICE: Die AK Wohnumfrage finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/mietumfrage.
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