• 02.10.2017, 12:08:34
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Spendenabsetzbarkeit neu: Rund 60 Interessierte bei AK-Infoveranstaltung in St. Pölten

AK Niederösterreich und Fundraising Verband Austria informierten SpenderInnen und Spendenorganisationen

St. Pölten (OTS) - 

Die Steuerreform 2016 hat Änderungen bei der Absetzbarkeit von Spenden für begünstigte Spendenorganisationen und SpenderInnen mit sich gebracht. Rund 60 Interessierte, darunter viele Vertreter von Organisationen wie z. B. Rotes Kreuz, kamen daher am 29. September ins ArbeitnehmerInnenzentrum in St. Pölten, um sich im Rahmen einer Infoveranstaltung der AK Niederösterreich und des Fundraising Verbands Austria (FVA) mit den Neuerungen vertraut zu machen.

In seiner Begrüßungsrede erinnerte AK Niederösterreich-Vizepräsident Horst Pammer daran, dass das Spendenaufkommen seit der Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit im Jahr 2009 stetig gewachsen ist: Im Jahr 2009 waren es etwa 380 Millionen Euro gewesen. „Im Jahr 2015 spendeten die Österreicherinnen und Österreicher rund 625 Millionen Euro“, so Pammer.

 Organisationen müssen Spenden melden

Licht ins Dunkel der Neuerungen aus Sicht der SpendenempfängerInnen brachten Geschäftsführer Dr. Günther Lutschinger und die Juristin Dr. Heidi Scheichenbauer, beide vom FVA. „Spendenbegünstigte Organisationen müssen seit 2017 bis Ende Februar des nächsten Jahres die absetzbaren Spenden an die Finanzverwaltung melden. Der Fundraising Verband Austria unterstützt seine Mitglieder bei der korrekten Datenübermittlung“, so die beiden Experten.

Der Sicht der SpenderInnen widmete sich AK Niederösterreich-Steuerexperte Mag. Gerald Fröhlich: „Aus der täglichen Beratungsarbeit und aufgrund der mehr als 20.000 gemeinsam mit unseren Mitgliedern durchgeführten Arbeitnehmerveranlagungen wissen wir: Auf diesem Gebiet besteht noch Infobedarf.“ Konkret bedeuten die Änderungen für SpenderInnen: „Da die Spenden seit Jahresanfang von den Organisationen bekannt gegeben werden, ist es nicht mehr nötig, diese im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2017 geltend zu machen“, erklärte der Experte.

Übrigens: Ab dem kommenden Jahr können all jene, die ihre Arbeitnehmerveranlagung via FinanzOnline erledigen, die von den Spendenorganisationen gemeldeten Daten online kontrollieren. Jene, die die Steuererklärung in Papierform bevorzugen, finden die Spendenbeträge im Bescheid aufgelistet.

Rückfragen & Kontakt

Mag. Gerald Fröhlich, AK Niederösterreich Steuer- und Wohnpolitik, Tel.: 05-7171-24522

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