• 30.09.2017, 09:30:07
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Anwaltstag 2017 in Graz: Dr. Rupert Wolff als ÖRAK-Präsident wiedergewählt

Der 60-jährige Salzburger wurde nach zwei Funktionsperioden von der Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) abermals im Amt bestätigt.

Das neue gewählte Präsidium des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK)

Utl.: Der 60-jährige Salzburger wurde nach zwei Funktionsperioden
von der Delegiertenversammlung des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) abermals im Amt bestätigt. =

Wien (OTS) - Dr. Rupert Wolff wurde gestern, Freitag, von der
Delegiertenversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
(ÖRAK) für drei weitere Jahre zum ÖRAK-Präsidenten gewählt. Als
solcher ist er Repräsentant von 6.300 Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten sowie 2.200 Rechtsanwaltsanwärterinnen und
Rechtsanwaltsanwärtern. Als Vizepräsidenten werden ihm auch weiterhin
Dr. Marcella Prunbauer-Glaser (seit 2009) und Dr. Armenak Utudjian
(seit 2011) zur Seite stehen. Neu im Präsidium ist hingegen Dr.
Bernhard Fink. Der Klagenfurter Rechtsanwalt tritt als Vizepräsident
die Nachfolge von Dr. Josef Weixelbaum an, der diese Funktion seit
2009 ausgeübt hatte. Fink ist bereits Vizepräsident der
Rechtsanwaltskammer für Kärnten und Vorsitzender des
ÖRAK-Arbeitskreises Grund- und Freiheitsrechte.

Wolff ist vierter Präsident der 40-jährigen ÖRAK-Geschichte

Rupert Wolff ist der erst vierte ÖRAK-Präsident in der bereits
43-jährigen Geschichte der anwaltlichen Dachorganisation. Seine
Vorgänger an der Spitze der heimischen Rechtsanwaltschaft waren Dr.
Walter Schuppich (1974 – 1993), Dr. Klaus Hoffmann (1993 – 2002) und
Dr. Gerhard Benn-Ibler (2002 – 2011). Wolff blickt auf langjährige
Erfahrung sowohl als Rechtsanwalt, als auch als Standesvertreter
zurück: Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt tätig und bereits seit 2002
im Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages aktiv. Im
Jahr 2001 fungierte der Salzburger als Präsident des Rates der
Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) und wurde im September
2011 erstmals zum Präsidenten des ÖRAK gewählt.

Rechtsanwälte als Garanten für rechtsstaatliche Stabilität

„Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für das mir
entgegengebrachte Vertrauen“, fühlt sich Wolff geehrt. Er werde sich
weiterhin mit Kräften für den Schutz und Ausbau des Rechtsstaates und
die Weiterentwicklung des Berufsstandes einsetzen. Die Schwerpunkte
seiner dritten Funktionsperiode als Präsident der österreichischen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sieht Wolff vor allem in der
Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens und der Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit. „Österreichs Justiz an die Spitze Europas zu
führen, war stets mein Ziel. Wir haben viel geschafft, aber noch ist
viel zu tun“, so Wolff. „Wir Rechtsanwälte sind bereit, zusammen mit
der behördlichen Justiz alles zu unternehmen, um die Grund- und
Freiheitsrechte der Bürger stärker in den Mittelpunkt zu rücken, aber
auch Rechtssicherheit und den niederschwelligen Zugang zum Recht als
Standortfaktoren zu verankern und zu verbessern“, so Wolff weiter.

Festigung der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft als
wesentliches standespolitisches Ziel

„Als rechtsstaatliche Denkfabrik der Republik Österreich übt die
Rechtsanwaltschaft eine wichtige Kontrollfunktion aus“, so Wolff.
Voraussetzung dafür sei die anwaltliche Unabhängigkeit vom Staat, die
durch die berufliche Selbstverwaltung abgesichert sei und weiter
gefestigt werden müsse. Nicht umsonst würden autoritäre Regime stets
versuchen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an die staatliche
Kandare zu nehmen und somit die Rechtsstaatlichkeit zu durchbrechen.
In der Türkei sei diese gefährliche Entwicklung aktuell zu
beobachten, gibt Wolff zu bedenken.

„Wir Rechtsanwälte sind unabhängig und nur den Bürgern und dem
Rechtsstaat verpflichtet. Dank dieser Unabhängigkeit sind wir dazu
berufen, staatliche Fehlentwicklungen und Missstände aufzuzeigen,
aber auch Verbesserungsvorschläge zu erstatten, die Justiz zu
unterstützen und ihr zur Seite zu stehen“, so Wolff. „Gerade wenn die
Gefahr droht, dass der Ruf der Strafverfolgungsbehörden nach einem
Mehr an Überwachungsbefugnissen immer lauter und die Eingriffe in die
Grund- und Freiheitsrechte der Bürger immer tiefer zu werden drohen,
ist es wichtig, dem Justizminister beizustehen“, macht Wolff klar.
„Der Justizminister ist schließlich nicht der Notar des
Innenministers, sondern politisch Verantwortlicher für die
Rechtsstaatlichkeit in unserem Land!“ Als solcher müsse er zwischen
den Interessen der Behörden und den Grundrechten der Bürger
ausgleichen. Dabei könne der Justizminister, wer auch immer das
künftig sein werde, auf die Unterstützung der unabhängigen
Rechtsanwaltschaft zählen, so Wolff.

Das ÖRAK-Präsidium in der Übersicht

Präsident Dr. Rupert WOLFF (geb. 16.05.1957)

Rupert Wolff ist seit 1987 als Rechtsanwalt in Salzburg tätig und war
seit 1996 jahrelang Mitglied des Ausschusses der Salzburger
Rechtsanwaltskammer. Er war von 1992 bis 2009 Delegationsmitglied der
österreichischen Delegation zum CCBE (Rat der Anwaltschaften der
Europäischen Union), und übte im Jahr 2001 als erster Österreicher
die Funktion des Präsidenten des CCBE aus. Von 2002 bis 2011 war
Wolff Vizepräsident des ÖRAK (Wiederwahl 2005 und 2008), dessen
Präsident er seit September 2011 ist (Wiederwahl 2014 und 2017).

Vizepräsident Dr. Bernhard FINK (geb. 11.06.1965)

Bernhard Fink ist seit 1996 als Rechtsanwalt in Kärnten tätig. Er ist
seit 1997 Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für
Kärnten, deren Vizepräsident er seit 2006 ist. Seit 2012 leitet Fink
als Vorsitzender den ÖRAK-Arbeitskreis Grund- und Freiheitsrechte. Am
29. September 2017 wurde Fink zum Vizepräsidenten des ÖRAK gewählt.

Vizepräsidentin Dr. Marcella PRUNBAUER-GLASER (geb. 14.12.1957)

Marcella Prunbauer-Glaser ist seit 1987 als Rechtsanwältin in Wien
tätig. Zuvor war sie bereits seit 1983 zur New York Bar zugelassen.
Sie ist seit 1997 Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer
Wien und der österreichischen Delegation zum CCBE, deren Leitung sie
jahrelang innehatte. Im Jahr 2012 stand Prunbauer-Glaser als
Präsidentin des CCBE an der Spitze der europäischen Rechtsanwälte.
Seit November 2009 ist Prunbauer-Glaser Vizepräsidentin des ÖRAK und
wurde im September 2011 sowie in den Jahren 2014 und 2017 in dieser
Funktion bestätigt.

Vizepräsident Dr. Armenak UTUDJIAN (geb. 07.07.1964)

Armenak Utudjian ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Wien tätig und
langjähriges Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien.
Seit September 2011 ist Utudjian Vizepräsident des ÖRAK. In dieser
Funktion wurde er 2014 und 2017 durch Wiederwahl bestätigt.

In Österreich gibt es 6300 Rechtsanwälte und 2200
Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -Berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die
Dachorganisation, den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
mit Sitz in Wien.

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