Mehr Geld für Alleinerziehende - Forderung des Frauen*volksbegehrens erfüllt, Parteien sind sich einig
Utl.: Mehr Geld für Alleinerziehende - Forderung des
Frauen*volksbegehrens erfüllt, Parteien sind sich einig =
Wien (OTS) - Das Frauen*volksbegehren freut sich, bei allen Parteien
herrscht Einigkeit zum Thema Unterhaltsvorschuss. Ein Moment mit
Seltenheitswert: Bei der letzten TV Konfrontation auf Puls 4 waren
sich die Spitzen_kandidatinnen aller Regierungsparteien einig: Der
Staat soll künftig bei säumigen Vätern bzw. Müttern garantiert in die
Bresche springen. Für 144.000 Alleinerziehende und deren Kinder in
Österreich ist das ein Riesenschritt - weg von Armut. So könnte
künftig ein Unterhaltsvorschuss von ca 250 Euro pro Kind und Monat
vom Staat garantiert werden. Die Chancen stehen gut, dass das Gesetz
noch vor den Neuwahlen geändert wird.
Erste Erfolge bei der Bekämpfung der Frauenarmut
Das derzeitige Gesetz zum Unterhaltsvorschuss bzw. Regelbedarfssatz
ist veraltet und basiert auf Berechnungen der Mehrbelastung
(Kleidung, Nahrung, Wohnen) von 1964. Außerdem stützt sich dieser auf
die Einkommenssituation des/der Zahlungspflichtigen. Derzeit gibt es
in Österreich 144.000 Alleinerziehende. 40 % dieser
Ein-Eltern-Haushalte sind armuts- und ausgrenzungsgefährdet. (EU-SILC
2015 & 2016) “Die prekäre Situation von Alleinerziehenden ist vom
Gesetzgeber also hausgemacht. Der garantierte Unterhaltsvorschuss ist
gerade bei der Bekämpfung von Frauenarmut ein wichtiger Schritt”, so
Teresa Havlicek, Sprecherin des Frauen*volksbegehrens.
Derzeitiger Stand in Österreich
Unterhaltsansprüche sind eine langwierige Angelegenheit. Bleiben die
Zahlungen, die durch das Bezirksgericht geregelt werden, aus, wird
der Staat eingeschaltet. Dieser übernimmt aber nur jenen Betrag, der
per Beschluss, bezugnehmend auf die Einkommenssituation des Vaters
(89 % der Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren sind Frauen),
festgesetzt wurde (Statistik Austria, 2016). Das können auch nur 25
Euro sein, denn der Unterhaltstitel kann vom Vater per
Herabsetzungsantrag beliebig oft hinunter gesetzt werden.
“Da ein Großteil der Alleinerziehenden bereits mit sehr knappen
Haushaltsbudgets auskommen muss, bedeutet ein Ausfall einer
Unterhaltszahlung eine finanzielle Katastrophe. Darunter leiden vor
allem die Kinder. Das müssen wir schleunigst ändern. Wir erwarten uns
von den Parteien nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern einen
Entschließungsantrag mittels Sondersitzung noch vor der Wahl,” so
Schifteh Hashemi, Sprecherin der Frauen*volksbegehrens.
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