- 29.09.2017, 10:15:18
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Anwaltstag 2017: Österreichs Rechtsanwälte tagen in Graz
ÖRAK legt Tätigkeitsbericht vor; Kritik an Qualität der Gesetzgebung; Präsident Rupert Wolff stellt sich Wiederwahl
Utl.: ÖRAK legt Tätigkeitsbericht vor; Kritik an Qualität der
Gesetzgebung;
Präsident Rupert Wolff stellt sich Wiederwahl =
Graz (OTS) - Anlässlich des Anwaltsages 2017, der Freitag-Vormittag
vor über 200 Festgästen in der Aula der Alten Universität Graz
feierlich eröffnet wurde, legt der Österreichische
Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen jährlichen Tätigkeitsbericht
vor: eine 68-Seiten starke Leistungs- und Sozialbilanz der
österreichischen Rechtsanwälte. Aufgezeigt wird darin der
mannigfaltige Einsatz der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die
Bürgerinnen und Bürger in- und außerhalb der Gerichtssäle. Sei es im
Bereich der Gesetzgebung, aber auch in Form zahlreicher
unentgeltlicher Leistungen.
20.419 Verfahrenshilfen, 17.000 kostenlose Erstauskünfte,
diverse weitere Serviceleistungen
Auch in diesem Jahr kann der Bericht mit beeindruckenden Zahlen
aufwarten. Über 40.000 Bürger wurden 2016 von den 6.132
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Stand per 31.12.2016)
unentgeltlich vertreten oder beraten. Österreichweit erfolgten im
Jahr 2016 exakt 20.419 Bestellungen von Rechtsanwälten zu
Verfahrenshelfern (13.812 in Strafsachen, 6.205 in Zivilsachen und
402 in Verfahren vor dem VfGH, dem VwGH und den
Verwaltungsgerichten). Der Wert der dabei für die Betroffenen
unentgeltlich erbrachten Leistungen betrug über 40 Millionen Euro.
Darüber hinaus erhielten mehr als 17.000 Bürger im Rahmen der „Ersten
Anwaltlichen Auskunft“ kostenlos anwaltlichen Rat – ein Service der
Rechtsanwaltskammern, das sich stetig steigender Beliebtheit erfreut.
Der unter 0800 376 386 rund um die Uhr erreichbare
„Verteidigernotruf“ verzeichnete allein im Jahr 2017 bereits über
1.000 Kontaktaufnahmen. Geleistet wurden außerdem zahlreiche
kostenlose Verbrechensopferberatungen und Vertretungen von
minderjährigen Gewalt- und Missbrauchsopfern.
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sichern mit ihren täglichen
Leistungen den österreichischen Rechtsstaat. Die zahlreichen
unentgeltlichen Tätigkeiten tragen dazu bei, allen Bürgerinnen und
Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und sind ein ganz wesentlicher
Beitrag zur Sicherung des Rechtsfriedens in unserem Land“, erklärte
ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff anlässlich der Vorstellung des
Berichtes am Rande der Veranstaltung.
173 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe begutachtet; Kritik an
Qualität der Gesetzgebung
Ebenso eifrig waren die Rechtsanwälte im Zuge der
Gesetzesbegutachtung. 173 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe wurden im
Berichtszeitraum von ÖRAK-Experten unter die Lupe genommen. Anlass
zur Kritik gab es dabei freilich häufig. Das Fehlen verbindlicher
Gesetzgebungsstandards wird ebenso bemängelt, wie das häufige
Nicht-Einhalten der vom Bundeskanzleramt empfohlenen
Mindest-Begutachtungsfrist von sechs Wochen. „Das
Begutachtungsverfahren wird immer öfter ausgehebelt oder gänzlich
umgangen. Dass Regierungsvorlagen, wie etwa jene zum
Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, bereits während der Begutachtung
beschlossen werden, führt die fundierte Auseinandersetzung mit
Gesetzesvorhaben ad absurdum“, so Wolff. Die Rechtsanwälte fordern
die Einführung verbindlicher Mindeststandards im
Gesetzgebungsverfahren, um Transparenz zu gewährleisten und die
Qualität der Gesetze zu verbessern.
Auch die oftmals irreführende, weil verharmlosende oder
euphemistische, Bezeichnung von Gesetzesvorhaben - meist in Form von
„Paketen“ - kritisiert der Rechtsanwälte-Präsident. Insbesondere
dann, wenn es um tiefe Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte
gehe, wolle man das Kind häufig nicht beim Namen nennen. „Wir
brauchen dringend ein Anti-Gesetzesverhüllungsgesetz – viel mehr, als
ein Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“, so Wolff in seiner Festrede.
Anwaltstag 2017: Rechtspolitischer Diskurs, Wahl des
ÖRAK-Präsidiums
Ein wesentliches Ziel des jährlichen Anwaltstages sei es, so Wolff,
die wichtige Funktion der Rechtsanwälte in einem demokratischen
Rechtsstaat zu unterstreichen. Die Rechtsanwälte hätten nicht nur den
gesetzlichen Auftrag, den Rechtsstaat zu beobachten und kritikwürdige
Entwicklungen aufzuzeigen. Sie täten dies auch tagtäglich aus ihrem
eigenen Selbstverständnis heraus. Als unabhängiger, freier Beruf,
dessen Aufgabe es sei, für den Erhalt und Ausbau des Rechtsstaates
einzutreten. „Der Rechtsstaat ist unsere Existenzgrundlage. Das macht
uns in unseren Bemühungen auch so authentisch“, machte Wolff
deutlich. Die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft ist dabei
wesentlich. „Nur wenn wir unabhängig von staatlichem Einfluss
bleiben, können wir stark und authentisch die Interessen der
rechtsuchenden Bürger vertreten, sowohl im Gerichtssaal, als auch im
rechtspolitischen Diskurs“, so Wolff. Beim Anwaltstag wolle man
Diskussionen anstoßen, Probleme aufzeigen und vor allem
Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.
Nach zwei Funktionsperioden als Präsident des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages, stellt sich Wolff am Nachmittag der
Wiederwahl durch die Delegiertenversammlung. „Ich erachte es als
meine Aufgabe und Verantwortung, die Anwaltschaft justiz- und
standespolitisch in eine neue Zeit überzuführen. Angesichts immer
tieferer Grundrechtseingriffe war die Mitwirkung unseres
Berufsstandes in der rechtspolitischen Arbeit wohl noch nie so
notwendig wie heute. Diesen Herausforderungen möchte ich mich
stellen“, so Wolff abschließend.
Tätigkeitsbericht 2017 zum Download
Der ÖRAK-Tätigkeitsbericht 2017 steht ab sofort unter
http://www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht
/ bereit. Informationen zu allen Serviceangeboten sowie das
österreichweite, tagesaktuelle Rechtsanwaltsverzeichnis, in dem
Rechtsanwälte nach zahlreichen Kriterien gesucht werden können, sind
unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar.
In Österreich gibt es 6300 Rechtsanwälte und 2200
Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -Berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die
Dachorganisation, den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
mit Sitz in Wien.
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