- 22.09.2017, 17:08:20
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Ausbau ganztägiger Schulformen, Bildungsdirektionen, Kinderbetreuung, zweites Kindergartenjahr
LR Mennel stellte Ergebnisse der Bildungsreferentinnen- und –referentenkonferenz vor
Utl.: LR Mennel stellte Ergebnisse der Bildungsreferentinnen- und
–referentenkonferenz vor =
Lochau (OTS) - (VLK) – Der Ausbau ganztägiger Schulformen und die
Verlängerung der Laufzeit der 15a-Vereinbarung für die
Kinderbetreuung, die Einführung eines zweiten verpflichtenden
Kindergartenjahres sowie die Vorbereitungen für die Einrichtung der
Bildungsdirektionen waren Thema der heutigen (Freitag)
Bildungsreferentinnen- und -referentenkonferenz in Schloss Hofen.
Zukünftig soll es neben dieser Konferenz auf Länderebene eine eigene
Referentinnen- und Referentenkonferenz für Elementarpädagogik geben.
Das Bildungsreformgesetz 2017, das im Juni vom Nationalrat
beschlossen wurde, sieht vor, dass die Schulverwaltung in Österreich
neu geregelt wird. Demnach wird künftig das gesamte Schulwesen in
jedem Bundesland durch eine Bildungsdirektion vollzogen.
Die Einrichtung der Bildungsdirektion als gemeinsame Behörde des
Bundes und des Landes bis Anfang 2019 stellt ein absolutes Novum dar.
Für die unterschiedlichen Strukturen der Landesschulräte bzw.
Stadtschulrat in Wien und der Schulabteilungen der Länder müssen nun
gemeinsame Organisationsregelungen entwickelt werden. Zudem ist die
Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Die
konkreten Umsetzungsschritte sollten daher rasch geklärt werden. In
diesem Sinne fordert die LandesbildungsreferentInnenkonferenz eine
rasche Abstimmung zwischen den Ländern und die Einsetzung einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Ministerin Hammerschmid bezeichnete die
Einrichtung der Bildungsdirektionen als „herausvordernd, aber
machbar.“
Ausbau ganztägiger Schulformen
Ein Hauptthema war der Ausbau ganztägiger Schulformen, der in
Vorarlberg hohe Priorität hat, wie Landesrätin Bernadette Mennel
betonte: „In Vorarlberg sind bereits 32 Prozent der schulpflichtigen
Kinder in Vorarlberg in einer ganztägigen Schulform. Damit hat sich
die Betreuungsquote in den letzten zehn Jahren vervierfacht. Um
diesen Weg fortsetzen zu können, braucht es die finanzielle
Unterstützung durch den Bund.“ Diese werden durch das Anfang
September in Kraft getretene Bildungsinvestitionsgesetz umgesetzt.
Damit werden bis 2025 zusätzliche Mittel im Umfang von 750 Millionen
Euro zur Verfügung gestellt, die zum Großteil direkt vom Bund
vergeben werden.
Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz wurde der Grundstein für den
Ausbau der Ganztagesschule gelegt, sagte Bildungsministerin Sonja
Hammerschmid. Seitens der Länder wird kritisch gesehen, dass in den
ersten beiden Jahren nur Zuschüsse für die Errichtung zusätzlicher
Klassen in der verschränkten Form der Ganztagsschule gewährt werden
sollen. „In Vorarlberg legen wir sehr viel Wert auf die Wahlfreiheit.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Eltern sich von einer ganztägigen
Schule vor allem Flexibilität wünschen. Diese ist jedoch nur in der
getrennten Form der Nachmittagsbetreuung möglich. Dem sollte auch im
Gesetz mehr Rechnung getragen werden“, so Landesrätin Mennel.
Zukünftig soll es neben dieser Konferenz auf Länderebene eine eigene
Referentinnen- und Referentenkonferenz für Elementarpädagogik geben.
Zuschlag für Ausbau von Kinderbetreuung fix
Der Ministerrat hat sich am Mittwoch über den weiteren Ausbau der
Kinderbetreuung geeinigt und auch für das kommende Jahr die
finanzielle Zusage gegeben. „Länder und Gemeinden können nun
aufatmen“, sagte Landesrätin Mennel. Dem weiteren Ausbau der
Kinderbetreuung steht durch die damit verbundene Rechts-,
Finanzierungs- und Planungssicherheit nichts mehr im Weg. Mit der
Einigung stellt der Bund wie schon 2017 auch für das Jahr 2018 für
den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung 52,5
Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird von den Ländern und
den Gemeinden kofinanziert, womit Gesamtinvestitionen in Höhe von
rund 100 Millionen Euro möglich sind.
Kinderbetreuung – zweites verpflichtendes Kindergartenjahr
Diskutiert wurde auch über die Einführung eines zweiten
verpflichtenden Kindergartenjahres für alle 4-jährigen Kinder in
Österreich. In Vorarlberg besuchen rund 97 Prozent der 4-jährigen
Kinder einen Kindergarten, weitere drei Prozent sind in einer
Kinderbetreuungseinrichtung oder Spielgruppe. Damit ist die
Betreuungsquote bereits vollständig erfüllt. Seit 2010 besteht
darüber hinaus eine Besuchspflicht für jene 4-Jährigen, die
unzureichend Deutsch sprechen. „Eine Verpflichtung für alle
4-Jährigen hängt in erster Linie von der Finanzierung ab“, betonte
Landesrätin Mennel: „Es muss von Seiten des Bundes sichergestellt
werden, dass für ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr
ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“
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