• 19.09.2017, 12:16:10
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  • OTS0138

Zukunftsfonds erhält bis 2023 zusätzlich 10 Millionen Euro

Verfassungsausschuss billigt auch Änderungen im Nationalfonds-Gesetz

Utl.: Verfassungsausschuss billigt auch Änderungen im
Nationalfonds-Gesetz =

Wien (PK) - Die Finanzierung des Zukunftsfonds für fünf weitere Jahre
ist gesichert. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute
einhellig einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der Regierung
gebilligt. Demnach werden zwischen 2018 und 2022 jährlich jeweils 2
Mio. € bereitgestellt. Auch einen Sechs-Parteien-Antrag zum
Nationalfonds-Gesetz hat der Ausschuss an das Plenum weitergeleitet.
Mit beiden Initiativen wird sich der Nationalrat bereits in seiner
morgigen Sitzung befassen.

Begründet wird die Verlängerung des Zukunftsfonds (1766 d.B.) damit,
dass Toleranz und Nicht-Diskriminierung auch heute aktuelle Themen
sind. Der Fonds war im Jahr 2005 eingerichtet und einmalig mit 20
Mio. € dotiert worden. Vorrangiger Zweck ist es, Toleranz und die
Achtung der Menschenrechte zu fördern, wobei nicht nur einschlägige
Projekte, sondern auch wissenschaftliche Arbeiten unterstützt werden
können. Dabei geht es auch um das Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus und die Erforschung des während der NS-Herrschaft
in Österreich geschehenen Unrechts. Ausdrücklich über die
Verlängerung des Fonds erfreut äußerte sich die
Wissenschaftssprecherin der Grünen Sigrid Maurer.

Das Kuratorium des Fonds, dem derzeit je zwei vom Bundeskanzler und
vom Außenminister bestellte Mitglieder angehören, wird um je einen
Vertreter bzw. eine Vertreterin des Finanzministeriums und des
Bildungsministeriums erweitert. Sie hoffe, dass nun auch Frauen in
das Kuratorium einziehen werden, sagte Maurer.

Nationalfonds wird österreichische Ausstellung in Auschwitz betreuen

Ebenfalls einstimmig hat der Verfassungsausschuss einen gemeinsamen
Antrag aller Parlamentsfraktionen (2270/A) gebilligt, der eine
Erweiterung der Aufgaben des Nationalfonds der Republik Österreich
für Opfer des Nationalsozialismus zum Inhalt hat. Insbesondere geht
es um die Betreuung der neugestalteten österreichischen
Dauerausstellung im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz-
Birkenau, die voraussichtlich Ende 2018 eröffnet wird. Auch die
Koordinierung dieser Neugestaltung soll der Nationalfonds übernehmen.
Die neuen Aufgaben ergänzen die bisherige Arbeit, schon jetzt ist der
Fonds mit der Sanierung des für die österreichische Ausstellung
bestimmten Pavillons und der Dotierung der Stiftung Auschwitz-
Birkenau betraut.

Im Gesetz wird außerdem ausdrücklich festgeschrieben, dass auch die
Unterstützung und Beratung für Opfer des Nationalsozialismus und ihre
Angehörigen sowie die Förderung und Verbreitung von Wissen um den
Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer
sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer zu den Aufgaben des
Nationalfonds zählt. Nicht zuletzt geht es dabei um die systematische
Erfassung und Bewahrung jener Dokumente, die sich im Zuge der Arbeit
des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds angesammelt
haben. Eingebracht wurde der Antrag unter anderem von
Nationalratspräsidentin Doris Bures und ihren Amtskollegen Karlheinz
Kopf und Norbert Hofer.

Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag dient
der sprachlichen Präzisierung und einer legistischen Anpassung.
(Schluss) gs

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