• 15.09.2017, 12:43:33
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  • OTS0122

Brunner: Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz verurteilt Umsetzungsdefizit in Österreich

Grüner Antrag für ein Bundes-Umweltrechtsschutzgesetz liegt zur Abstimmung bereit

Utl.: Grüner Antrag für ein Bundes-Umweltrechtsschutzgesetz liegt
zur Abstimmung bereit =

Wien (OTS) - Die Aarhus-Konvention, die Österreich 1998 unterzeichnet
hat und die der Nationalrat 2005 ratifiziert hat, gibt der Umwelt
eine Stimme, damit Umweltgesetze auch wirklich von Behörden und
Gerichten vollzogen werden und nicht bloß Alibihandlung bleiben.
„Umweltorganisationen und Betroffene müssen in allen Umweltverfahren
ein Mitspracherecht erhalten und gegen säumige Behörden und
rechtswidrige Entscheidungen bei einem Verwaltungsgericht vorgehen
können. Nur so ist ein Gleichgewicht der Umwelt- und
Wirtschaftsinteressen im Rechtsstaat sichergestellt. Österreich hat
die Konvention nur zum Teil umgesetzt, wesentliche Bereiche fehlen
noch. Der in dieser Gesetzgebungsperiode von den Grünen 2014
eingebrachte Entschließungsantrag zur vollständigen Umsetzung der
Aarhus-Konvention wurde im Umweltausschuss zehn Mal vertagt“,
kritisiert die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner. Der
Hinhalte-Taktik von Minister Rupprechter müde brachten die Grünen im
Juni 2017 nun einen eigenen Gesetzesantrag für eine
Bundes-Umweltrechtsschutzgesetz ein.

Der Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von Bürgerinitiativen,
der aus Beiträgen der Grünen Abgeordneten gespeist wird, hat darüber
hinaus zahlreiche Aarhus-Pilotfälle unterstützt. Unter anderem
erfolgreich einen Grazer Bürger, der für das Recht auf saubere Luft
in Graz kämpft: Der Verwaltungsgerichtshof entschied im Mai 2015,
dass Menschen, die in einem belasteten Gebiet leben, auf der
Grundlage des Europarechts Maßnahmen wie z.B. eine Umweltzone beim LH
beantragen können und ein Recht auf Entscheidung und Prüfung durch
ein Verwaltungsgericht haben (VwGH Ro 2014/07/0096).„Die Durchsetzung
von Umweltrecht wäre allerdings weitaus effektiver, wenn der
Gesetzgeber handeln würde. Der Grüne Antrag liegt jedenfalls zur
Abstimmung bereit.“

Mehr als peinlich ist die nun schon zweite Verurteilung Österreichs
auf einer Vertragsstaaten-Konferenz nach der Aarhus-Konvention.
„Ich fordere auch die Wirtschaftskammer auf, sich nicht dauernd vor
den völkerrechtlichen Verpflichtungen weg zu ducken und ihre
Widerstände gegen die Mitwirkung von Umweltorganisationen und
Betroffenen fallen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof wird nicht
locker lassen. Und das ist gut so. Unsere Umwelt und unsere
Gesundheit brauchen die Mitwirkung der Zivilgesellschaft“, appelliert
Brunner. Gemeinsam mit den Umweltanwaltschaften kann damit
wesentliches für gesunde Luft, sauberes Wasser, lebendige Flüsse und
Naturerhalt getan werden, damit es kein „totes Umweltrecht“ gibt.
„Ein Gesetz kann klare Spielregeln schaffen und damit auch wieder
Planungssicherheit für die Wirtschaft.“

Link zum Antrag:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02223/fnameorig_641221.h
tml
Homepage des BIV: www.buergerinitiativen.at,
Pilotfall Saubere Luft:
http://www.buergerinitiativen.at/antrag-auf-feinstaubmassnahmen-ii-36
7.html

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