• 14.09.2017, 09:38:28
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  • OTS0026

Warum verweigert AK-OÖ einem Mitglied Hilfestellung?

Obwohl der eigene AK-Vertragsanwalt dem Mitglied Schaden verursachte und sogar Klage gegen ihn eingebracht hat.

Utl.: Obwohl der eigene AK-Vertragsanwalt dem Mitglied Schaden
verursachte und sogar Klage gegen ihn eingebracht hat. =

Linz (OTS) - Für das Entlassungsverfahren von Georg N. wurde von der
AK OÖ ein Vertragsanwalt beauftragt. Dieser hielt sich im Verfahren
weder an Abmachungen noch an Weisungen. Georg N. entzog ihm
schließlich – mangels Vertrauen - das Mandat und beauftragte auf
eigene Kosten einen anderen Rechtsanwalt, sodass er in einer
zentralen rechtlichen Frage beim OGH doch noch Recht bekam. Durch die
Unzulänglichkeit des AK-Anwalts sind dem AK-Mitglied, abgesehen von
der psychischen Belastung, enorme Mehr-kosten entstanden. Die vom
AK-Anwalt eingebrachte Klage gegen seinen Ex-Mandanten, das Gericht
möge feststellen, dass er sich keine Anwaltsfehler zuschulden habe
kommen lassen, wiesen die Gerichte ab.

Dem Präsidium der AK Oberösterreich wurde im Mai 2017 eine
umfangreiche Sachverhaltsmitteilung mit über 20 teils schwerwiegenden
Fehlhandlungen des AK-Vertragsanwalts übermittelt. Dabei ging es auch
um eine strafrechtlich relevante Unterstellung seines Arbeitgebers,
gegen die der Anwalt nichts entgegnet hatte. Unerklärlicherweise
wurde dem AK-Mitglied, der mehr als 48 Jahre den Pflichtbeitrag
bezahlt hat, ein persönlicher Gesprächstermin bis heute verweigert
und trotz mehrmaligen Ersuchens, auf die Fehlhandlungen des
Vertragsanwalts nicht eingegangen.

Für die Rechtschutzabteilung der AK-OÖ ist alles rechtens

Für die Bearbeiterin und Leiterin der Rechtschutzabteilung der AK-OÖ
ist alles rechtens, dies obwohl in der Sachverhaltsmitteilung
eindeutig der Verdacht aufgezeigt wird, dass sowohl der
AK-Vertragsanwalt als auch der Firmenanwalt gegen die Richtlinien der
Rechtsanwaltskammer verstoßen haben.

+„Unsere Vertragsanwälte sind sorgsam ausgewählte, sehr erfahrene und
kompetente Rechtsanwälte - sonst würden sie von uns auch nicht
beauftragt werden"

+"Wir sehen keinerlei Veranlassung die Rechtsanwaltskammer oder die
Haftpflichtversicherung zu verständigen. Eine Rechtsschutzdeckung der
Arbeiterkammer Oberösterreich würde es dafür auch nicht geben“

Das Ersuchen des AK-Mitglieds, das von der Rechtschutzabteilung
angeführte sorgsam geprüfte Ergebnis zu übermitteln, wurde einfach
ignoriert. Wird in diesem Fall der AK-Vertragsanwalt vor dem
AK-Mitglied geschützt oder sollte es nicht umgekehrt sein?

Welche Interessen vertritt die AK-OÖ?

Recherchen ergaben, dass der Firmenanwalt ein ehemaliger Mitarbeiter
der AK-OÖ war und vor der unrechtmäßigen Entlassung von Georg N.
medial mit der AK-OÖ aufgetreten ist. Auch hat der AK-Vertragsanwalt,
als der Firmenanwalt noch als Mitarbeiter bei der AK-OÖ beschäftigt
war, gemeinsam mit diesem, für die AK-OÖ einen Mandanten beim OGH
vertreten.

Diese Konstellation des Kennens im Kreise der Justiz in einer
Kleinstadt wie Linz, ist häufig anzutreffen und sollte nicht
automatisch in einen Verdacht münden. Doch wie soll ein AK-Mitglied
mit dem Recht umgehen, wenn er auf seine Fragen einfach keine Antwort
von jenem Institut erhält, das durch seinen Pflichtbeitrag
mitfinanziert wird?

Was macht ein AK-Mitglied ohne Kenntnisse im Arbeitsrecht?

Nur durch die Fachkenntnisse des AK-Mitglieds (er war Prokurist,
Personalverantwortlicher und Laienrichter beim Landesgericht Linz,
als Arbeits- und Sozialgericht) konnten die Fehlhandlungen des
Vertragsanwalts aufgezeigt werden.

Dieser Fall zeigt auf, dass die Arbeiterkammer OÖ bei Fehlhandlungen
eines Vertragsanwalts sich nicht mehr zuständig fühlt und ein
langjähriges AK-Mitglied einfach im Regen stehen lässt.

Personen, denen ein ähnliches Schicksal widerfahren ist, können sich
unter „kontakt@dreimalentlassen.at“ melden.

Zur Vorgeschichte:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170524_OTS0102/
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160421_OTS0098/

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