• 11.09.2017, 09:29:45
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  • OTS0030

Wiener Kindergärten: Neuer Leitfaden für Umgang mit Religionen und Werten

Indoktrinierung und Zwang verboten, Angaben über religiöse Erziehung verpflichtend

Utl.: Indoktrinierung und Zwang verboten, Angaben über religiöse
Erziehung verpflichtend =

Wien (OTS) - Als Ergänzung zum Bildungsplan hat Wien einen neuen
Leitfaden zum „Umgang mit Religionen, Weltanschauungen und Werten“
erarbeitet. „Die Stadt Wien steht für eine offene, pluralistische
Gesellschaft mit einem sicheren Fundament aus eindeutig definierten
Werthaltungen“, heißt es einleitend. Diese Werte seien „die Grundlage
für eine kultur- und religionssensible Bildung in Wiener elementaren
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.“

Grundsätze und Grundwerte

Verpflichtend vorausgesetzt wird bei allen Wiener Kindergärten und
Kindergruppen die Anerkennung folgender vier Grundsätze: Des
demokratischen Rechtsstaates und dessen Zuständigkeit für
Gesetzgebung, Justiz und Exekutive: („Staatliche Gesetze haben
gegenüber religiösen Vorschriften Vorrang“), der Gleichberechtigung
von nichtreligiösen und religiösen Menschen und von Menschen
unterschiedlicher Religionszugehörigkeit, der Gleichberechtigung der
Geschlechter sowie der Offenheit und Dialogbereitschaft gegenüber der
Pluralität der Gesellschaft.

Die Anerkennung und Achtung dieser Grundsätze müssen sowohl in den
pädagogischen Konzepten und Leitbildern, im Alltag und auch in den
Grundsätzen, Schriften, Statuten oder Regelungen jeder Einrichtung
eindeutig erkennbar sein.

Weiters sind die Wiener Kindergärten und Kindergruppen zur
Anerkennung und Achtung gemeinschaftlich geteilter Grundwerte
verpflichtet: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit,
Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschen- und Kinderrechte
einschließlich der Rechte von Minderheiten.

Verpflichtende Darlegung religiöser Erziehung

Dezidiert festgehalten ist im Leitfaden die verpflichtende
Darlegung, ob und wie religiöse Erziehung vermittelt wird:
„Orientiert sich der Bildungsalltag (…) an einer spezifischen
Glaubensrichtung, so ist Eltern bzw. Obsorgeberechtigten gegenüber
klar zu deklarieren, wie religiöse Erziehung stattfindet.“

In Kürze geht auch die vor dem Sommer angekündigte Novelle des
Kindergartengesetzes in Begutachtung, wo die „Darlegung, ob religiöse
Erziehung vermittelt wird“ ebenso dezidiert vorgeschrieben wird.

Indoktrinierung und Zwangsausübungen verboten

Klar abgelehnt werden im neuen Leitfaden eine ideologische
Indoktrinierung der Kinder oder andere Zwangsausübungen: „Methoden
wie Indoktrinieren, Ausüben von Zwang oder Abwerten von Personen
anderer ethnischer Herkunft, anderer religiöser oder
weltanschaulicher Ausrichtung oder auf Grund ihres Geschlechts sind
verboten. Ziel ist die Stärkung kindlicher Kompetenzen für ein
selbstbestimmtes verantwortungsbewusstes Leben (…)“

„Mit diesem Leitfaden machen wir deutlich, welche Werthaltungen
uns als Stadt in der pädagogischen Arbeit in unseren Kindergärten
wichtig sind“, betont Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky. „Für die
Umsetzung im Kindergartenalltag sind die PädagogInnen die besten
ExpertInnen!“ Insgesamt sei klar: „Jeglicher Zwang, in welcher Form
auch immer, hat im Kindergarten nichts verloren!“

Der Leitfaden wurde in Kooperation mit allen
Religionsgemeinschaften konzipiert, an alle Kindergartenträger
kommuniziert und steht ab sofort im Internet zum Download zur
Verfügung:
https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/pdf/ethik-kiga.pdf

Gesetz und Bildungsplan

Grundsätzlich unterliegen alle Kindergärten und Kindergruppen in
Wien den Bestimmungen des Wiener Kindergartengesetzes bzw. des Wiener
Tagesbetreuungsgesetzes und müssen die darin enthaltenen Vorgaben
einhalten: Dazu zählen nicht nur Anforderungen an die Infrastruktur,
sondern auch pädagogische Qualitätsstandards. Die Kindergärten müssen
entsprechend pädagogisch ausgebildetes, deutsch sprechendes Personal
vorweisen können und die Grundsätze des Wiener Bildungsplanes
einhalten.

Entsprechend den Vorgaben des Bildungsplans wird bei Kontrollen in
Kindergärten und Kindergruppen bereits jetzt jede Form der
Religionsvermittlung hinterfragt: Religion muss ausnahmslos
altersadäquat vermittelt werden. Lernen unter starren Zeitstrukturen
und vorgegebenen Unterrichtseinheiten ist dabei nicht erlaubt. Feste
des Jahreskreises, aber auch Bräuche und Rituale aus
unterschiedlichen Kulturen fließen selbstverständlich in die
pädagogische Arbeit ein.

Weiterführende Informationen

Wiener Bildungsplan:
https://www.wien.gv.at/bildung/kindergarten/pdf/bildungsplan.pdf

Derzeitiges Wiener Kindergartengesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000333

Wiener Tagesbetreuungsgesetz – WTBG, LGBl Nr. 12/2016
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000265

https://www.wien.gv.at/menschen/magelf/kinderrechte/

https://www.kinderrechtskonvention.info/erziehungsziele-bildungsziele-3645/

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