Am 28. August 2017, 24:00 Uhr, war der letztmögliche Zeitpunkt für die Einbringung von Bundeswahlvorschlägen bei der Bundeswahlbehörde.
Utl.: Am 28. August 2017, 24:00 Uhr, war der letztmögliche Zeitpunkt
für die Einbringung von Bundeswahlvorschlägen bei der
Bundeswahlbehörde. =
Wien (OTS) - Bis zum 28. August 2017, 24:00 Uhr, haben nachstehende
wahlwerbende Gruppen Bundeswahlvorschläge eingebracht (die
Kurzbezeichnung steht rechts):
• „Sozialdemokratische Partei Österreichs“ SPÖ
• „Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei“ ÖVP
• „Freiheitliche Partei Österreichs“ FPÖ
• „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ GRÜNE
• „NEOS - Das Neue Österreich gemeinsam mit Irmgard Griss,
Bürgerinnen und Bürger für Freiheit und Verantwortung“ NEOS
• „Die Weissen – Das Recht geht vom Volk aus. Wir alle entscheiden in
Österreich. Die Volksbewegung.“ WEIßE
• „Freie Liste Österreich & FPS Liste Dr. Karl Schnell“ FLÖ
• „Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität,
EU-Austritt“ EUAUS
• „Kommunistische Partei Österreichs und Plattform Plus – offene
Liste“ KPÖ
• „Liste Peter Pilz“ PILZ
• „Liste Roland Düringer – Meine Stimme GILT“ GILT
• „Männerpartei – für ein faires Miteinander“ M
• „Sozialistische LinksPartei“ SLP
Die Bezeichnungen sind, sofern sie sich nicht auf bei der
Nationalratswahl 2013 angetretene wahlwerbende Parteien beziehen, in
alphabetischer Reihenfolge angeführt.
Die Bundeswahlbehörde wird die überprüften und für gültig befundenen
Wahlvorschläge voraussichtlich am 31. August 2017 abschließen und
veröffentlichen.
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