• 10.08.2017, 09:45:07
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AK: Wüstenrot soll bei allen Alt-Bausparverträgen Kündigungen zurücknehmen!

Wüstenrot nimmt Kündigungen von Alt-Bausparverträgen nur bei AK Musterklagen zurück – Rechtslage weiter unklar

Wien (OTS) - 

Viele Wüstenrot-BausparerInnen waren im Vorjahr von ungewollten Kündigungen ihrer alten gut verzinsten Bausparverträge betroffen. Die AK hat vier Musterprozesse geführt, bei denen Wüstenrot nun die Kündigungen zurückgenommen hat. Für alle anderen Betroffenen will Wüstenrot die Kündigungen nicht aufheben. Die Rechtslage ist weiter unklar. Die AK ist der Ansicht: Bei Bausparverträgen, bei denen die Vertragssumme noch nicht erreicht wurde und daher ein Bauspardarlehen aufgenommen werden kann, ist eine Kündigung rechtswidrig. Die AK fordert Wüstenrot auf, alle KundInnen gleich zu behandeln und die Kündigungen zurückzunehmen.

   Zur Vorgesichte: Viele BausparerInnen haben im vergangenen Jahr unangenehme Post von der Bausparkasse Wüstenrot erhalten: ein Angebot zur Vertragsänderung, sprich Zinssatzsenkung. KundInnen mussten der Zinssatzsenkung binnen einer bestimmten Frist aktiv zustimmen. Wer nicht zugestimmt hatte, dem kündigte Wüstenrot den Bausparvertrag aus „wichtigem Grund“ auf. Wüstenrot berief sich dabei auf ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Argumentation: Die vertraglich vereinbarten Ansparkonditionen seien wegen der Niedrigzinsphase nicht mehr marktkonform und daher sei die Aufrechterhaltung des Bausparvertrages für sie unzumutbar.

  „Wir sind dagegen gerichtlich vorgegangen und haben für vier Konsumenten Musterprozesse geführt“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Zu einem Urteil ist es nicht gekommen. Denn Wüstenrot hat in allen vier Fällen die Kündigungen nach den jeweiligen Klagseinbringungen zurückgenommen.“ Für die BausparerInnen gewährt Wüstenrot rückwirkend wieder den ursprünglich vereinbarten Zinssatz. Wüstenrot hat zudem verzichtet, die Bausparverträge aus demselben Grund (wenn man mit der vorgeschlagenen Zinssatzänderung nicht einverstanden ist) erneut zu kündigen. 

   Generell will Wüstenrot aber die schon ausgesprochenen Kündigungen nicht zurücknehmen. Wüstenrot hat mitgeteilt, dass die Rücknahme der Kündigungen in den von der AK eingeklagten Fällen „lediglich aus ökonomischen Gründen“ und im Hinblick auf den individuellen Fall ohne Anerkennung des Rechtsstandpunktes erfolgt sei. 

   „Ob die ausgesprochenen Kündigungen ‚aus wichtigem Grund‘ zulässig sind, ist nach wie vor unklar“, sagt Zgubic. Es gibt dazu noch keine Judikatur in Österreich. „Wir gehen jedoch nach wie vor davon aus, dass die ausgesprochenen Kündigungen zumindest in jenen Fällen rechtswidrig sind, in denen die Vertragssumme noch nicht erreicht wurde und daher die Aufnahme eines Bauspardarlehens nach wie vor möglich ist“, so Zgubic.

    Was können Sie tun? Sie sind aufgrund des erklärten Widerspruchs zur Zinssatzsenkung von einer Kündigung betroffen, wollen sie aber nicht akzeptieren: Fordern Sie Wüstenrot außergerichtlich auf, die Kündigung zurückzunehmen. Weigert sich Wüstenrot, können Sie dagegen auch gerichtlich vorgehen. Bedenken Sie aber, ein Gerichtsverfahren ist immer mit einem Kostenrisiko verbunden – und hier ist die Rechtslage noch nicht ausjudiziert.

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Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
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