- 09.08.2017, 08:00:14
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- OTS0006
EANS-Hauptversammlung: PI Power International Limited / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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09.08.2017
PI POWER INTERNATIONAL LIMITED (in Liquidation) (eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach dem Recht von Jersey mit der Registrierungsnummer
97789) BEKANNTGABE EINER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG (deutsche Übersetzung:
nur die ebenfalls abgedruckte englische Fassung ist verbindlich) Eine
ordentliche Hauptversammlung (Annual General Meeting) der PI Power
International Limited (in Liquidation) (die "Gesellschaft") findet im St.
Paul's Centre, New Street, St. Helier, Jersey am 23. August 2017 um 12:00 Uhr
(lokale Zeit in Jersey) mit der folgenden Tagesordnung statt:
ORDENTLICHE BeschlÜSSE
1. Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, des Berichts der Directors und des Berichts des Abschlussprüfers für den Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2016. 2. Bestellung von Grant Thornton Unitreu Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH als Abschlussprüfer der Gesellschaft. 3. Bestellung von James P. Shinehouse als Director und Managing Director der Gesellschaft. 4. Bestellung von Richard Boléat als Director der Gesellschaft. 5. Bestellung von George Baird als Director der Gesellschaft. 6. Bestellung von Murdoch McKillop als Director der Gesellschaft.
AUSSERORDENTLICHE BESCHLÜSSE
7. Genehmigung des Beschlussvorschlags der Aufstellung eines geprüften Halbjahresabschlusses für den Zeitraum 1. Jänner 2017 bis 30. Juni 2017 durch die Gesellschaft. 8. Genehmigung des Beschlussvorschlags, keinen geprüften Abschluss für den Zeitraum von 1. Juli 2017 bis zur Auflösung der Gesellschaft aufzustellen.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (Annual General
Meeting) beträgt das Kapital (share capital) der Gesellschaft EUR 600.000.000,-
und ist eingeteilt in 60.000.000 voll einbezahlte Namensaktien (ordinary
shares) ohne Nennbetrag. Alle 60.000.000 Namensaktien (ordinary shares) sind
mit Stimmrecht ausgestattet; derzeit sind keine stimmrechtslosen Aktien
(shares) ausgegeben. Jede Aktie (share) gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung (Annual General Meeting) bestehen
somit insgesamt 60.000.000 Stimmrechte. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung (Annual General Meeting) hält die Gesellschaft
2.120.062 ADCs, die die Aktien der Gesellschaft vertreten, welchen zwar ein
Stimmrecht zukommt, deren Stimmrechte jedoch von der Gesellschaft bei der
ordentlichen Hauptversammlung (Annual General Meeting) nicht ausgeübt werden.
Die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) ist als Aktionär
der Gesellschaft für ADC-Inhaber eingetragen und hält 59.999.997 Aktien
(shares); diese werden durch 59.999.997 ADCs mit der ISIN AT0000A05W59
vertreten, welche an das Publikum ausgegeben wurden. Nicholas Hill, die Meinl
Bank Aktiengesellschaft und Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG sind
Aktionäre und halten jeweils eine Aktie (share).
Zur Teilnahme an der und Abstimmung in der ordentlichen Hauptversammlung sind
nur die Aktionäre der Gesellschaft direkt berechtigt. Da jedoch alle von der
Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft ("OeKB") gehaltenen Aktien
durch Austrian Depositary Certificates ("ADCs") vertreten werden, überträgt die
OeKB die ihr formell zustehenden Rechte aus diesen Aktien den Inhabern dieser
ADCs (die "ADC-Inhaber").
Für die ordentliche Hauptversammlung wird ein eigenes Registrierungs- und
Vollmachtsformular auf der Website der Gesellschaft (www.powerinternational.eu)
veröffentlicht.
Fristen und Hinweise zur Registrierung für die ordentliche Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an und Abstimmung in der ordentlichen Hauptversammlung hat jeder
Inhaber von ADCs das von der Gesellschaft für die ordentliche Hauptversammlung
zur Verfügung gestellte Registrierungs- und Vollmachtsformular (proxy form),
welches von der Website der Gesellschaft unter www.powerinternational.eu
bezogen werden kann, zu verwenden und dieses Registrierungs- und
Vollmachtsformular (proxy form) vollständig auszufüllen, zu unterfertigen und
an seine depotführende Bank zu übermitteln. Die depotführende Bank sperrt die
ADCs und hat das Registrierungs- und Vollmachtsformular (proxy form)
entsprechend zu vervollständigen und zu unterfertigen. Das sowohl vom
ADC-Inhaber als auch von der depotführenden Bank unterfertigte Registrierungs-
und Vollmachtsformular (proxy form) ist dem ADC-Inhaber von der depotführenden
Bank im Original auszuhändigen. Das Registrierungs- und Vollmachtsformular ist
von der depotführenden Bank auf Anweisung des ADC-Inhabers per Telefax an Nr.
+43 (0)1 8900 500 66 an die Gesellschaft so rechtzeitig zu senden, dass es bis
spätestens
21. August 2017, 12 Uhr (lokale Zeit in Jersey) / 13 Uhr (österreichische Zeit) einlangt. Später einlangende oder unvollständig ausgefüllte Registrierungs- und Vollmachtsformulare (proxy form) können von der Gesellschaft nicht berücksichtigt werden.
Allgemeine Erklärungen:
Beabsichtigt der ADC-Inhaber selbst - als bevollmächtigte Person in Bezug auf
die Namensaktien (ordinary shares), welche durch die ADCs repräsentiert werden
- an der ordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen, so sind Angaben über die
Stimmenausübung im Registrierungs- und Vollmachtsformular (proxy form) nicht
erforderlich. Der ADC-Inhaber kann auch einen Vertreter als Bevollmächtigten in
Bezug auf die Namensaktien (ordinary shares), welche durch die ADCs
repräsentiert werden, bestellen, um die ordentliche Hauptversammlung für den
ADC-Inhaber zu besuchen und diesen bezüglich der Stimmabgabe zu instruieren.
Jeder Inhaber von ADCs, der rechtzeitig das Registrierungs- und
Vollmachtsformular (proxy form) retourniert, ist berechtigt, an der
ordentlichen Hauptversammlung selbst (sofern er seinen Namen im Registrierungs-
und Vollmachtsformular (proxy form) vermerkt hat) oder durch eine bezeichnete
dritte Person in Bezug auf die Namensaktien (ordinary shares), welche durch
seine ADCs repräsentiert werden, teilzunehmen.
Der ADC-Inhaber kann mit dieser Vollmacht (Proxy) entweder (1) selbst an der
ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen oder (2) den
Vorsitzenden der ordentlichen Hauptversammlung bevollmächtigen, an seiner
statt, wie im Registrierungs- und Vollmachtsformular (proxy form) angegeben,
abzustimmen oder (3) einen Vertreter senden, der teilnehmen und abstimmen kann,
wobei sich diese Person durch dieses Registrierungs- und Vollmachtsformular
(proxy form) als Bevollmächtigter durch die OeKB in Bezug auf die durch den
ADC-Inhaber gehaltenen ADCs auszuweisen hat. Sollte der ADC-Inhaber einen
Vertreter senden, so ist hinsichtlich der betreffenden Stimmanzahl der
Vorsitzende der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt, abzustimmen, wenn der
Vertreter bei der Abstimmung in der ordentlichen Hauptversammlung nicht
anwesend ist, es sei denn der ADC-Inhaber hat in Abschnitt B des
Registrierungs- und Vollmachtsformulars (proxy form) die betreffende Wortfolge
"für den Fall, dass mein/unser Vertretungsbevollmächtigter nicht erscheinen
sollte - der Vorsitzende" gestrichen.
Auf Kosten der Gesellschaft wird Collas Crill als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter Stimmen und Anweisungen zur Stimmabgabe jener Aktionäre
(shareholders) und ADC-Inhaber entgegen nehmen, welche einen unabhängigen
Vertreter bestellen möchten. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird
entsprechend der Weisungen, die vom ADC-Inhaber im Registrierungs- und
Vollmachtsformular (proxy form) vorgegeben werden, abstimmen. Falls ADC-Inhaber
den unabhängigen Stimmrechtsvertreter als deren Vertreter bestimmen möchten, so
haben sie zu diesem Zweck den Namen von Collas Crill an der hierfür
vorgesehenen Stelle am Registrierungs- und Vollmachtsformular (proxy form)
anzugeben.
Details zur Registrierung für die Teilnahme an der ordentlichen
Hauptversammlung (Annual General Meeting) sowie zur Abstimmung in dieser werden
ebenfalls im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Website der Gesellschaft
unter www.powerinternational.eu bekanntgegeben.
Die ordentliche Hauptversammlung (Annual General Meeting) wird gemäß den
Bestimmungen des Companies (Jersey) Law, 1991 und den Articles of Association
der Gesellschaft abgehalten.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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