- 05.08.2017, 14:33:32
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FPÖ-Darmann: Illegale türkische Doppelstaatsbürger endlich aufdecken
Verfahren beschleunigen, um Wahlbetrug durch Türken am 15. Oktober zu verhindern – Bis 8. September Richtigstellung der Wählerverzeichnisse möglich
Utl.: Verfahren beschleunigen, um Wahlbetrug durch Türken am 15.
Oktober zu verhindern – Bis 8. September Richtigstellung der
Wählerverzeichnisse möglich =
Klagenfurt (OTS) - „Es muss doch in zehn Wochen möglich sein,
festzustellen, ob namentlich bekannte Personen neben ihrer türkischen
auch die österreichische Staatsbürgerschaft illegaler Weise
besitzen“, wundert sich der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot
Darmann, dass in Kärnten noch immer keine Ergebnisse über die
eingeleiteten Feststellungsverfahren bekannt gegeben wurden. Darmann
hat am 30. Mai dem zuständigen Referenten in der Landesregierung
Landeshauptmann Peter Kaiser einen Datenstick mit den Namen der
verdächtigen Türken übergeben. „Am 12. Juli teilte LH Kaiser mit,
dass konkret gegen 624 Personen ermittelt wird. Seither hört man
nichts mehr, aber die Zeit drängt“, betont Darmann mit Hinweis auf
die Nationalratswahl am 15. Oktober und den letztmöglichen Tag zur
Richtigstellung der Wählerverzeichnisse am 8. September.
Die Gemeinden müssen in der dritten Augustwoche mit der Auflegung der
Wählerverzeichnisse beginnen. „Bis dahin sollten die illegalen
türkischen Doppelstaatsbürger aufgedeckt sein, damit sie vom
Wählerverzeichnis gestrichen werden können“, fordert Darmann. Er
verlangt eine Beschleunigung der Feststellungsverfahren. Bei diesem
Thema dürfe es keine Sommerpause geben, da es um die Verhinderung von
Wahlbetrug gehe. „Die Ausübung des Wahlrechtes durch einen illegalen
Doppelstaatsbürger ist eindeutig Wahlbetrug. Und dieser Wahlbetrug
gehört im Vorfeld entschieden bekämpft“, betont der FPÖ-Obmann.
Landeshauptmann Peter Kaiser sei verantwortlich dafür, dass alle
Gemeindewahlbehörden rechtzeitig die nötigen Informationen über die
fraglichen Personen bekommen.
Für Darmann ist es unverständlich, dass das Innenministerium auf ein
Rechtsgutachten verweist, dem zufolge sich die Aberkennung des
Wahlrechts für türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger bis 15.
Oktober verfahrenstechnisch nicht mehr ausgehe. „Das stellt
für sich genommen einen demokratiepolitischen Skandal der
Sonderklasse dar, wissentlich den absehbaren Wahlbetrug zuzulassen“,
erklärt Darmann abschließend.
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