Wien (OTS) - Im Namen der Republik
Durch die APA-OTS-Aussendung: „FPÖ: Strache: Gutachten beweist
ORF-Manipulation in ORF-Skinhead-Affäre“ vom 4.11.2010 mit der
Behauptung, Mag. Eduard Moschitz habe, während Heinz-Christian
Strache von einem ORF-Team gefilmt wurde, zwei Skinheads zu einem
„Nazi-Sager“ angestiftet, wird hinsichtlich Mag. Moschitz der
objektive Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 6 MedienG hergestellt
und die Unschuldsvermutung gemäß § 7b Mediengesetz verletzt. Der
Freiheitlicher Parlamentsklub wurde zur Zahlung einer Entschädigung
verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 091 HV, Wien, 26.4.2016
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