• 29.07.2017, 15:30:01
  • /
  • OTS0022

KURIER: NÖ reformiert Regeln zur Mindestsicherung

Pflegegeld wird pflegenden Angehörigen nun nicht mehr als „Gehalt“ angerechnet, KURIER-Bericht brachte den Fall ins Rollen.

Utl.: Pflegegeld wird pflegenden Angehörigen nun nicht mehr als
„Gehalt“ angerechnet, KURIER-Bericht brachte den Fall ins
Rollen. =

Wien (OTS/Kurier) - Niederösterreich ist das erste Bundesland, das im
Zusammenhang mit der Mindestsicherung einen Passus streicht, der
bisher zu einer Ungleichbehandlung von pflegenden Angehörigen führte.
Das berichtet der KURIER in seiner Sonntagsausgabe.

Auslöser für die Änderung der entsprechenden Verordnung war der
KURIER-Bericht über eine Mutter aus Niederösterreich. Sie pflegt ihre
14-jährige, behinderte Tochter zu Hause. Aus diesem Grund erhielt die
Frau nur mehr die halbe Mindestsicherung. Das Vorgehen war rechtlich
gedeckt. Österreichweit sieht der Gesetzgeber in solchen Fällen vor,
das ein Teil des Pflegegeldes dem pflegenden Angehörigen als „Gehalt“
angerechnet wird. Mindestsicherungsbeziehern wird deshalb ihr Bezug
entsprechend gekürzt.

Nachdem Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) dieser Tage eine
Prüfung des Sachverhalts angeordnet hatte, wird die Regelung in
Niederösterreich nun geändert.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PKU

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel