• 27.07.2017, 13:18:37
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Tierschutzgesetz: Dubiose Behauptungen bringen wenig

Lobbying einiger Tierschützer für das neue Gesetz ist sachlich völlig unhaltbar. WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic fordert Zahlen und Fakten.

Utl.: Lobbying einiger Tierschützer für das neue Gesetz ist sachlich
völlig unhaltbar. WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic fordert
Zahlen und Fakten. =

Vösendorf (OTS) - Die Novelle des Tierschutzgesetztes ist in vielen
Punkten verfassungswidrig, auch betreffend der Vermittlung von Tieren
im Internet. So lautet die Einschätzung des Wiener Tierschutzvereins
(WTV), die er in einer rechtlichen Stellungnahme letzte Woche auch an
den Verfassungsgerichtshof mit der Bitte um Überprüfung übergeben
hat. Während sich die Regierungsparteien derzeit gegenseitig den
schwarzen Peter darüber zuschieben, wer denn nun Schuld an dem
gesetzlichen Murks hat, bleiben die kleinen Tierschutzvereine
Österreichs weiterhin auf der Strecke und müssen sich zusätzlich noch
quasi „aus den eigenen Reihen“ unhaltbare Anschuldigungen gefallen
lassen.

Denn von einigen Tierschützern, im speziellen aus Niederösterreich,
wird nun selbst Lobbying für die Novelle des Gesetzes betrieben und
die Kritik des Gros der Tierschutzbewegung als „Panikmache“ abgetan.
Ein unsinniges Argument von vielen: Es seien ja größtenteils Vereine,
die im Auslandstierschutz tätig sind, die ihren Unmut über die
Novelle äußern würden. „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Es
geht hier um alle kleinen, ehrenamtlich tätigen Tierschutzvereine und
privaten Pflegestellen in Österreich, die nun um ihre Existenz
fürchten müssen. Egal, ob sie nun Hunde aus Tötungsstationen aus dem
Ausland retten oder sich um Streunerkatzen in ihrer unmittelbaren
Umgebung kümmern“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Finanzielle Abhängigkeit?

Zudem ist es für die WTV-Präsidentin schon bezeichnend, wenn die
Befürwortung der Novelle just von im Tierschutz tätigen Personen
kommt, die für ihre Arbeit eine nicht unerhebliche finanzielle
Unterstützung des Landes NÖ erhalten: „Da stellt sich schon die
Frage, wie ernst diese Aussagen zu nehmen sind“. Zur Erinnerung: Die
kleinen Tierschutzvereine erhalten ebenso wie der WTV keinerlei
Subventionen von Land oder Bund. Sie finanzieren sich aus Spenden und
oft auch dem Privatvermögen der Vereinsleute. Die Behauptung, dass
Österreichs Tierheime mit Auslandstieren überschwemmt seien und eine
Eindämmung dieser Tätigkeiten sinnvoll wäre, auch um den
Inlandstierschutz zu fördern, ist ebenfalls völlig aus der Luft
gegriffen: „Die Hoffnung, mehr Heimtiere in Österreich zu vermitteln,
wenn man die Rettung von todgeweihten Tieren kriminalisiert, ist ein
Irrglaube. Die Probleme der Tierheime sind durch unsachliche
Diskriminierung bestimmter Hunderassen in Wien und NÖ und durch immer
höhere Kosten der Tierhaltung entstanden“, so Petrovic.

Fakten auf den Tisch

Der Wiener Tierschutzverein fordert daher die niederösterreichische
Landesregierung sowie die Bundesregierung auf, Zahlen und Fakten zu
dieser Causa auf den Tisch zu legen. Etwa darüber, wie viele Fälle
von problematischen, rechtswidrigen Welpenimporten gemeinnützigen
Vereinen zurechenbar sind und wie viele davon kommerziellen
Tierhändlern oder Einzelpersonen. „Alle seriösen im
Auslandstierschutz tätigen Vereine importieren keine Welpen, sondern
erwachsene Tiere mit allen nötigen Impfungen und Papieren. Wir
verbitten uns daher unhaltbare Generalverdächtigungen und fordern
Daten und Fakten“, so Petrovic. Denn das wahre Problem sei der
gesetzliche Freibrief für kommerzielle Händler, die Welpen,
insbesondere Moderassen, aus Qualzuchten aus dem Ausland importieren.
„Doch dies wird im Gesetz konsequent ignoriert“, sagt Petrovic.

Und die WTV-Präsidentin setzt nach: „Immer wieder dubiose Vorwürfe,
keine Zahlen, Daten, Fakten, sondern Rufmord an Vereinen, an
Freiwilligen und Ehrenamtlichen, die Aufgaben, die eigentlich die
öffentlichen Hände erfüllen sollten, wahrnehmen. Wenn diejenigen, die
ohne faire Mitsprache-Möglichkeiten für den Tierschutz diesen
logistischen Murks produziert haben, immer wieder schwere
Anschuldigungen gegen Vereine vorbringen, dann ist das absolut
letztklassig“.

Des weiteren seien Gerüchte und Mutmaßungen keine Grundlage für die
Einschränkung von Grundrechten. „Und schon gar kein Grund,
EU-Primärrecht in Bezug auf willkürlich diskriminierte natürliche
bzw. juristische Personen zu verletzen. Derartige legistische
Machwerke verletzen unsere Verfassung und EU-Recht“, so Petrovic.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WTV

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