• 25.07.2017, 12:14:23
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  • OTS0065

ÖSTERREICH: Befangenheitsantrag gegen Grasser-Richterin abgelehnt

Hohenecker laut Landesgericht im Buwog-Prozess nicht befangen – VfGH-Verfahren noch anhängig

Utl.: Hohenecker laut Landesgericht im Buwog-Prozess nicht befangen
– VfGH-Verfahren noch anhängig =

Wien (OTS) - Das Landesgericht Wien hat eine Befangenheits-Beschwerde
gegen Buwog-Richterin Marion Hohenecker abgelehnt. Dies bestätigte
Gerichtssprecherin Christina Salzborn Dienstagvormittag gegenüber
ÖSTERREICH. Die Entscheidung von Gerichtspräsident Friedrich
Forsthuber ist den Anwälten der Angeklagten - der prominenteste ist
Ex-Finanzmnister Karlheinz Grasser - auch schon zugestellt worden.
Forsthuber schreibt dass „eine Befangenheit (...) nicht gegeben ist“.

Gekommen ist der Antrag vom Anwalt des Angeklagten Ernst Plech,
Michael Rohregger. Rohregger hat auch beim Verfassungsgerichtshof
jenes Gesetz angefochten, das die Vergabe des Verfahrens an Richterin
Hohenecker regelt. Argument: Hohenecker habe bereits ein anderes
Verfahren gegen einen Mitangeklagten eines anderen Buwog- Angeklagten
(Karl Petrikovics) verhandelt – und weil dieses vom OGH aufgehoben
wurde, sei Hohenecker befangen. Der VfGH wird diese Beschwerde aber
frühestens im Herbst behandeln.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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