Erfolgreiche Einigung bei Mindestlohnverhandlungen
Wiener Rechtsanwälte gehen mit gutem Beispiel voran
Wien (OTS) - Gute Nachrichten für die rund 15.000 AssistentInnen von Rechtsanwälten in Wien: Ihr kollektivvertragliches Mindestgrundgehalt wird ab 1. Oktober 2017 auf 1500 Euro erhöht, darauf haben sich die Rechtsanwaltskammer Wien und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) geeinigt. Die Lehrlingsentschädigung wird auf 700 Euro im ersten Lehrjahr erhöht, außerdem einigten sich die Verhandlungspartner auf die Anrechnung von Karenzzeiten.++++
„Wir haben heuer schon in einigen/vielen Branchen ein Mindestgrundgehalt von 1500 Euro erreicht, aber dieser aktuelle Abschluss ist ein Meilenstein, der mich im Sinne der Betroffenen besonders freut: diese Einigung bedeutet eine Valorisierung des Mindestlohns nach fast 10 Jahren“, kommentiert Karl Dürtscher, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. Diese Wertschätzung der Beschäftigten sei in anderen Bundesländern noch ausständig, so Dürtscher weiter: „Unser Ziel bleibt ein bundesweiter Kollektivvertag, um dieses Mindestgrundgehalt flächendeckend zu erreichen - die Wiener haben hier absolute Vorbildwirkung.“ Auch Rechtsanwaltskammer Wien Präsident Michael Enzinger zeigt sich über die Einigung und die ausverhandelten Verbesserungen sowohl für Dienstgeber als auch Dienstnehmer erfreut: „Es ist ein wichtiger Schritt, dass der bestehende Kollektivvertrag auf den von der Regierung geforderten Mindestlohn erhöht wurde. “
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