- 21.07.2017, 12:10:38
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FP-Trettenbrein: Kärnten steht geschlossen hinter Darmann-Lösung für kleine Tierschutzvereine
Einstimmige Annahme des freiheitlichen Dringlichkeitsantrags im Landtag zur Entkriminalisierung ehrenamtlicher Helfer durch das Tierschutzgesetz NEU
Utl.: Einstimmige Annahme des freiheitlichen Dringlichkeitsantrags
im Landtag zur Entkriminalisierung ehrenamtlicher Helfer durch
das Tierschutzgesetz NEU =
Klagenfurt (OTS) - Erfreut zeigt sich der freiheitliche Klubobmann
Stellvertreter Harald Trettenbrein darüber, dass der
FP-Dringlichkeitsantrag zur Klärung der missverständlichen
Formulierungen im Tierschutzgesetz NEU, in der gestrigen
Landtagssitzung einstimmig angenommen wurde. „Was die Welpenmafia im
Internet ausbremsen sollte, beschert nun seriösen kleinen
Tierschutzvereinen bzw. ihren ehrenamtlichen Helfern eine Flut an
Bußgeldbescheiden“, verweist der Landtagsabgeordnete auf die
problematische Auslegung der Bestimmungen, die das „öffentliche
Feilbieten“ von Tieren ohne behördliche Genehmigung verbieten.
Trettenbrein erläutert an einem Beispiel, wie auch Kärntner
Tierschutzvereine bereits die unangenehmen Folgen der jüngsten
Tierschutz-Novelle zu spüren bekommen: „Ehrenamtliche Helfer haben
ihr Engagement im Rahmen der Wolfsberger Tierecke reduziert.“ Im
Rahmen von „Pflegestellen“ in Privathaushalten würden dort herrenlose
Katzen vorübergehend, unter tierärztlicher Aufsicht (und oft auch auf
eigene Kosten) wieder „aufgepeppelt“ und dann in ein liebevolles
neues Zuhause weitervermittelt. Diesem Tierschutzprojekt seien dem
Vernehmen nach erste Freiwillige abgesprungen.
Mit der einstimmigen Annahme des FP-Dringlichkeitsantrags zeige der
Kärntner Landtag, dass er geschlossen hinter der vom Kärntner
Tierschutzreferenten, LR Gernot Darmann, vorgeschlagenen praxisnahen
Lösung stehe: Tierschutzvereine, die eine behördliche Meldung bzw.
Registrierung durch den Amtsveterinär gemäß § 31a Tierschutzgesetz
vorweisen können, sollen auch auf Internetplattformen neue Besitzer
für herrenlose Tiere suchen dürfen. Damit ist eine laufende Kontrolle
durch den Amtsveterinär gegeben. „Mit dieser Lösung ist den
unzähligen Tierschutzvereinen das Vorstellen armer herrenloser Tiere
auf Internetplattformen weiterhin möglich“, ist Trettenbrein
überzeugt.
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