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Neue EU-Bürokratie für Gastronomen

Pulker: Verpflichtende Maßnahmen sind unverhältnismäßig – überregulierte Gastronomie wird weiter belastet

Wien (OTS) - Trotz schwerwiegender Bedenken hält die EU-Kommission an Ihrem Plan fest die im Vorfeld kontroversiell diskutierte Acrylamidverordnung zu verabschieden. Unter der Mitwirkung aller Mitgliedsstaaten hat der jüngste Entwurf letzten Mittwoch den zuständigen Ausschuss des Komitees für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel passiert. Acrylamid steht unter Verdacht krebserregend zu sein und entsteht vor allem in hocherhitzen Lebensmitteln auf Stärke- bzw. Getreidebasis (z.B. Pommes frites, Toastbrot) und Kaffee.

„Es sieht so aus, als ob die Einwände der europäischen Gastronomieverbände im Konsultationsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Das bedeutet, dass sich die Betriebe europaweit wieder auf neue gesetzliche Vorgaben einstellen müssen und damit die bereits stark überregulierte Gastronomie weiter belastet wird“, analysiert Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie den Verordnungsentwurf. Gemeinsam mit den anderen Europäischen Gastronomieverbänden hat der Fachverband Gastronomie im Vorfeld für freiwillige Informationskampagnen anstelle von neuen gesetzlichen Verpflichtungen plädiert:

„Mit gut gemachten Informationskampagnen könnte man die vermeintliche Acrylamidbelastung viel effektiver reduzieren, da die Konsumenten solche Maßnahmen auch Zuhause umsetzen können. Jetzt haben wir die Situation, dass das Thema von Anfang an eine negative Konnotation aufweist und von der Bevölkerung - insbesondere den Unternehmerinnen und Unternehmern - als unverhältnismäßige Bevormundung und sinnlose Bürokratie wahrgenommen wird.“

Konkrete Verpflichtungen

Die konkreten Verpflichtungen für den typischen Gastronomiebetrieb umfassen im Wesentlichen die sachgerechte Lagerung und Zubereitung von betroffenen Produktgruppen. Detaillierte Analyse- und umfangreiche Aufzeichnungspflichten bleiben den großen Fastfood Ketten vorbehalten. Künftig soll in jeder Küche zudem ein einheitlicher „Farbguide“ hängen, um ein zu starkes Bräunen von Pommes und Toastbrot zu verhindern. Strafen soll es laut der Verordnung keine geben, lediglich das interne System zur Acrylamidvermeidung ist zu evaluieren, wenn Abweichungen festgestellt werden.

„Viele Punkte der Verordnung geben die derzeitige betriebliche Praxis wieder, das heißt hier gibt es keine großen Umstellungen. Sollten in Folge allerdings neue Aufzeichnungspflichten oder sogar Strafen durch das Ministerium eingeführt werden, steigen wir auf die Barrikaden“, so Pulker abschließend. (PWK608/us)

Fachverband Gastronomie

Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt rund 60.000 Gastronomiebetriebe mit über 145.000 Beschäftigten. Mit einem Umsatz von ca. 9,1 Mrd. Euro leistet die heimische Gastronomie einen wertvollen Beitrag zur österreichischen Wirtschaft.

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Fachverband Gastronomie
T: +43 590 900-4940
E: gastronomie@wko.at

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