- 20.07.2017, 13:15:01
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VP-Landtagsclub: Taten für Kärnten
Kinderbetreuungsgesetz, Wohnbauförderungsgesetz, Veranstaltungsgesetz und Naturschutzgesetz sichern den ländlichen Raum. Neues Museumsgesetz schafft Klarheiten
Utl.: Kinderbetreuungsgesetz, Wohnbauförderungsgesetz,
Veranstaltungsgesetz und Naturschutzgesetz sichern den
ländlichen Raum. Neues Museumsgesetz schafft Klarheiten =
Klagenfurt (OTS) - "Wir setzen mit den Gesetzesnovellen heute ein
ganz klares Zeichen und bringen die PS auf den Boden, damit die
Menschen im Land leben, arbeiten und wohnen können.", sagt
VP-Clubobmann Ferdinand Hueter anlässlich der Landtagssitzung. In
dieser werden heute Gesetzesnovellen zu Kinderbetreuung,
Wohnbauförderung, Veranstaltungen, Naturschutz und Museum auf den Weg
gebracht.
Entscheidend dabei: Es wird weniger Auflagen sowie geringere Hürden
geben und es wird mehr in die Umsetzung kommen.
So sollen beispielsweise das Kinderbetreuungsgesetz bessere
Vereinbarungsmöglichkeiten für Beruf und Familie und das
Wohnbauförderungsgesetz Erleichterung bei der Wohnraumbeschaffung
bringen. "Entlastung und weniger Bürokratie für Vereine erwarten wir
uns durch das überarbeitete Veranstaltungsgesetz, damit die vielen
Ehrenamtlichen und Wirte Veranstaltungen leichter durchführen
können", sagt Hueter. Als Grundlage für die Absicherung der
Strukturen und der Wirtschaft bezeichnet Hueter das
Naturschutzgesetz. Es sei ganzheitlich, praxisorientiert und ohne
Interpretationsspielraum. "Ich freue mich, dass die Gesetze für
Kärnten zur Umsetzung kommen, das zeigt, dass wir in der
Regierungskoalition Taten setzen", so Hueter.
Hueter sieht im neuen Naturschutzgesetz ein ganzheitliches
praxisorientiertes Gesetz ohne Interpretationsspielräume. „Das neue
Gesetz sichert Eigentum, Wirtschaften, die Existenzen unserer
Familienbetriebe und schützt trotzdem die Natur“, erklärt Hueter.
Tourismus, Landwirtschaft und das Gewerbe seien die Säulen im
ländlichen Raum, ihre Entwicklung und Leistung müsse gesichert
werden.
Bei der Überarbeitung des Kinderbetreuungsgesetzes haben man vor
allem auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geachtet. Mit der
Novelle ist es Betrieben in Kärnten nun möglich, Tagesmütter und
–Väter für die Kinderbetreuung einzustellen. „Die wesentliche
Grundlage fürs Gründen von Familien ist die Kinderbetreuung. Junge
Eltern wollen arbeiten, wollen etwas leisten. Das können sie, wenn
sie ihre Kinder betreut wissen“, erklärt Familiensprecher LAbg.
Herbert Gaggl.
Das Wohnbauförderungsgesetz erleichtert laut Gaggl nun die Schaffung
von Wohnraum, das Hausbauen. „Das ist die wesentliche Grundlage für
die Absicherung des Siedlungsraumes abseits der Zentralräume und
damit für die Sicherung der Strukturen im ländlichen Raum. Die
Änderungen im Gesetz sichern auch den gemeinnützigen Wohnbau mit
günstigen Mieten.
Vereine und Wirte finden sich in der Novelle des
Veranstaltungsgesetzes wieder. „Erleichterungen und weniger
Bürokratie für Vereine und Wirte sind die Grundlage für die
Absicherung des Ehrenamtes und des gesellschaftlichen Zusammenlebens
vor allem im ländlichen Raum. Heimisches Brauchtum ist nun überhaupt
ausgenommen vom Veranstaltungsgesetz“, weist LAbg. Franz Wieser hin.
Doppelgleisigkeiten, Mehrfachgenehmigungen wurden ausgeräumt.
Auch das neue Museumsgesetz wird in der heutigen Landtagssitzung
beschlossen. „Wir schaffen damit eine Grundlage, die sachgemäßes und
zukunftsorientiertes Arbeiten möglich macht. Es ist dies der letzte
Akt für ein modernes Museum, um die vor Jahrzehnten nicht vollständig
vollzogene Ausgliederung nun zu vollziehen“, weist LAbg. Markus Malle
hin. Die Novelle schaffe Rahmenbedingung, die völlig unzureichenden
organisatorischen Rahmenbedingungen nun klar regelt.
Es gibt in Zukunft eindeutige Zuständigkeiten, wird die Kontrolle
durch einen Aufsichtsrat eingeführt, sind Fusionen mit anderen Museen
möglich und erhält das Museum eine Haushalts- und Museumsordnung, die
beide seit dem Ausgliederungsjahr 1998 nicht vorhanden sind. „Der
Rechnungshof wurde mit einbezogen und seine Empfehlungen sind alle
eingeflossen. Wer jetzt eine nochmalige Rechnungshof-Prüfung fordert,
setzt nur auf Verzögerung“, so Malle. Konkret hat der Rechnungshof
von 2013 bis 2016 das Landesmuseum überprüft. (Schluss)
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